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Wien ersucht um Coronavirus-Testung vor Amtsbesuch

Nur in Ausnahmefällen ist ein persönlicher Termin in Wiens Amtsgebäuden notwendig.
Nur in Ausnahmefällen ist ein persönlicher Termin in Wiens Amtsgebäuden notwendig. ©APA (Sujet)
Die Stadt appelliert an alle Wienerinnen und Wiener, sich vor dem Besuch eines Amtsgebäudes einem Coronavirus-Test zu unterziehen.

Verordnet wird dies zwar nicht verpflichtend, um die Gefahr der Ansteckung so gering wie möglich zu halten, wird jedoch empfohlen, zuvor eine der Teststraßen aufzusuchen oder andere Möglichkeiten der Untersuchung in Anspruch zu nehmen.

Persönliche Termine im Amt nur in Ausnahmefällen nötig

Dies sei ist im Interesse aller Kundinnen und Kunden aber auch der Personen, die in den Ämtern beschäftigt sind, hieß es am Dienstag in einer Aussendung. Die Empfehlung, einen Test vor dem persönlichen Amtstermin zu machen, sei auch im Medizinischen Krisenstab der Stadt Wien verabschiedet worden.

Generell wird gebeten, vor persönlichen Terminen am Amt eher Abstand zu nehmen. Der Großteil der Anträge, so wird betont, können online oder telefonisch erledigt werden. Lediglich dort, wo eine persönliche Identifizierung nötig ist, ist ein Erscheinen nötig. Das gilt etwa für die Erneuerung von Reisepässen.

Nur mit negativem Test in Amtsgebäude in Wiener Neustadt

In Wiener Neustadt dürfen Amts- und Dienstgebäude nur mehr mit negativem Corona-Testergebnis betreten werden. Bürgermeister Klaus Schneeberger (ÖVP) hat eine Verordnung erlassen, die nach Angaben des Rathauses am Mittwoch in Kraft tritt.

Antigen-Tests dürfen maximal 48 Stunden, PCR-Tests 72 Stunden alt sein. Gültigkeit haben auch eine ärztliche Bestätigung über eine Covid-Erkrankung in den vergangenen sechs Monaten, ein Absonderungsbescheid wegen einer Covid-Erkrankung oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von drei Monaten, so der Magistrat.

Als Amts- oder Dienstgebäude gelten neben den beiden Rathäusern der Stadt auch die Bezirkshauptmannschaft, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, die Polizeidirektion, die Bildungsdirektion für NÖ, das Finanzamt und das AMS. Vom Geltungsbereich nicht erfasst sind Gebäude der Kammern als Interessenvertretungen und Körperschaften öffentlichen Rechts ebenso wie Gerichtsgebäude.

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(APA/Red.)

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