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Wien-Attentat: Urteil gegen Waffenlieferant ist rechtskräftig

Der 32-Jährige nahm das Urteil an.
Der 32-Jährige nahm das Urteil an. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Der 32-jährige Slowene, der dem späteren Wien-Attentäter ein Sturmgewehr und eine Pistole samt passender Munition geliefert hatte, kann aufatmen. Die Staatsanwaltschaft Wien akzeptiert das am Dienstag am Landesgericht für Strafsachen gefällte Urteil.
Bedingte Haft für 32-Jährigen
Lieferant profitiert von Justizirrtum

Der Mann hatte bei einer Strafdrohung von bis zu zwei Jahren wegen mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz neun Monate auf Bewährung ausgefasst, die er sogleich annahm.

Anschlag in Wien: Bedingte Haft für Pistolenlieferanten rechtskräftig

"Wir werden keine Rechtsmittel anmelden", meinte nun Behördensprecherin Nina Bussek am Mittwochabend auf APA-Anfrage. Mit dem Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft entgeht der 32-Jährige dem Gefängnis, sollte er sich in den kommenden drei Jahren - das ist die Dauer der Probezeit - wohl verhalten und sich nichts mehr zuschulden kommen lassen. Gerät er bis dahin nicht mehr ins Radar der heimischen Justiz, wird ihm die bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe endgültig nachgesehen - während jener Mann, der dem Wien-Attentäter den Waffendeal vermittelt hatte, im vergangenen Februar erstinstanzlich zu lebenslanger Haft verurteilt worden war.

Im Unterschied zum Slowenen war die Anklagebehörde bei dem gebürtigen Tschetschenen ursprünglich davon ausgegangen, dass dieser sowohl in das Terror-Netzwerk des Attentäters eingebunden war und auch wissen musste, dass mit den von ihm vermittelten Schusswaffen gemordet werden würde. Der Tschetschene wurde folglich wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und Beteiligung am vierfachen Mord angeklagt, zusätzlich - bezogen auf die Zastava M70, ein im ehemaligen Jugoslawien hergestelltes, auf der Technik des Kalaschnikow-Sturmgewehrs AK-47 beruhendes Modell - wegen Verstoßes nach dem Kriegsmaterialgesetz und hinsichtlich der Pistole Marke Tokarev samt Munition nach dem Waffengesetz.

32-Jähriger profitierte von Irrtum der Staatsanwaltschaft

Von den Geschworenen wurde der Tschetschene dann von der terroristischen Vereinigung zwar freigesprochen, von der Beteiligung am Mord aber mit 5:3 Stimmen schuldig erkannt. Dafür setzte es in Verbindung mit den Verstößen gegen das Kriegsmaterial- sowie das Waffengesetz die Höchststrafe. Der Verkäufer der Waffen wurde demgegenüber überhaupt nur für die Tokarev plus 35 Schuss Munition vor Gericht gebracht - hinsichtlich seiner Beteiligung an der terroristischen Vereinigung und Beitragshandlungen am Töten des Attentäters fehlten der Anklagebehörde die Beweise. Für das nach Wien gebrachte Sturmgewehr konnte der Slowene aufgrund eines Irrtums der Staatsanwaltschaft nicht mehr belangt werden, was Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Pfingstwochenende in ungewohnt scharfen Worten ("Ein inkzeptabler Fehler") kritisiert hatte.

(APA/Red)

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