Terror in Wien: Waffenlieferant profitiert von Justizirrtum

Deutliche Worte hat Justizministerin Alma Zadic (Grüne) nach Bekanntwerden eines Irrtums bei der Staatsanwaltschaft Wien gefunden, der zur Folge hatte, dass sich im Zusammenhang mit dem Terror-Anschlag von Wien vom 2. November 2020 der Waffenlieferant des Attentäters nicht umfassend vor Gericht verantworten muss. "Die Teileinstellung gegen Marsel O. ist ein inakzeptabler Fehler, der klare Konsequenzen nach sich ziehen muss", meinte Zadic am Samstagnachmittag.
Deshalb habe sie sofort eine dienstrechtliche Prüfung der Causa einleiten lassen, hielt die Ministerin gegenüber der APA fest. "Damit sich solche Fehler in Zukunft nicht wiederholen können, habe ich zudem weitere Schritte zur Stärkung der internen Fachaufsicht sowie strukturelle Änderungen in der betroffenen Behörde angeordnet. Denn wir tragen hier eine Verantwortung, insbesondere gegenüber den Opfern und deren Angehörigen", sagte Zadic weiter.
Kritik an der Justiz von der ÖVP
Kritik kam auch aus der ÖVP. Das grobe Versagen der Staatsanwaltschaft sei nicht zu tolerieren, meinte Generalsekretär Christian Stocker. Hier einfach von einem simplen Irrtum zu sprechen und zur Tagesordnung überzugehen, sei inakzeptabel. Es handle sich immerhin nicht um einen Routinefall, sondern um einen der bekanntesten strafrechtlichen Fälle der vergangenen Jahre. Er sei sich sicher, dass die Justizministerin an der lückenlosen Aufklärung dieses Vorfalls Interesse habe und auch im Sinne der Transparenz die Öffentlichkeit über alle weitere Schritte informiere. Eine Entschuldigung gegenüber den Angehörigen der Opfer wäre angebracht.
Waffenlieferant profitiert von Justizirrtum bei Terror in Wien
Die Sprecherin der Wiener Anklagebehörde, Nina Bussek, hatte zuvor den Fehler eingeräumt. "Wir bedauern das", hielt sie fest. Man sei allerdings an die seinerzeit irrtümlich getroffene Verfahrenseinstellung "rechtlich gebunden". Den Fehler dürfte man bei der Justiz erst wenige Tage vor der Hauptverhandlung bemerkt haben. Der Beschluss des zuständigen Richters, demzufolge das Sturmgewehr des Typs Zastava M70 - ein im ehemaligen Jugoslawien hergestelltes, auf der Technik des Kalaschnikow-Sturmgewehrs AK-47 beruhendes Modell - nicht mehr Prozessgegenstand ist, datiert vom 26. Mai.
Pistole der Marke Tokarev wenige Wochen vor Attentat geliefert
Marsel O. muss sich damit nur mehr für eine am 25. September 2020 und damit wenige Wochen vor dem Attentat gelieferte Pistole der Marke Tokarev verantworten, die er dem späteren Attentäter sowie dem Vermittler des Geschäfts, Adam M., in der Bundeshauptstadt übergeben haben soll. Der Attentäter wurde bei dem Anschlag in der Wiener Innenstadt von der Polizei erschossen, Adam M. im vergangenen Februar am Wiener Landesgericht nicht rechtskräftig für seine Beteiligung an der Waffenbeschaffung sowie wegen Beitrags zu vierfachem Mord und mehrfachem Mordversuch zu lebenslanger Haft verurteilt. Vorgeworfen werden ihm lediglich Vergehen gegen das Waffengesetz, eine Mitwirkung bzw. Mitwisserschaft am Terror-Akt ist nicht angeklagt. Die Anklagebehörde geht auch nicht von einer Beteiligung am Mord aus. Marsel O. drohen im Fall einer anklagekonformen Verurteilung bis zu zwei Jahre Haft.
(APA/Red)