Für eine entsprechende Ausnahmeregelung wurde am Montag das Wiener Mindestsicherungsgesetz im Landtag einstimmig geändert.
Damit werde sichergestellt, dass die Einmalzahlung "auch bei jenen Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen der Wiener Mindestsicherung ankommt, die im Zeitraum von Mai bis August mindestens 60 Tage arbeitslos gemeldet waren", heißt es im Antrag. Ohne Gesetzesänderung hätte der Bonus auf die Mindestsicherung angerechnet werden müssen, weshalb viele Betroffene mit weniger Geld bedacht worden wären oder gänzlich durch die Finger geschaut hätten.
Ausgaben für Mindestsicherung in Wien wird höher
Bereits in der Fragestunde wies Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) darauf hin, dass die Anzahl der Mindestsicherungsbezieherinnen und -bezieher infolge der Coronakrise gestiegen ist. Im Juli zählte die Bundeshauptstadt 133.600 Bezieherinnen und Bezieher - um 4,6 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Schon im April war eine Steigerung von 2,4 Prozent bemerkbar.
Hacker prophezeite, dass angesichts der schwersten Rezession seit dem Zweiten Weltkrieg und der damit verbundenen schwierigen Situation am Arbeitsmarkt die Ausgaben der Stadt für die Mindestsicherung im kommenden Jahr höher ausfallen werden als heuer. Eine konkrete Summe nannte er nicht.
(APA/Red)