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Wiederkehr schließt Einschränkung für Straftäter vor Abschiebung nicht aus

Christoph Wiederkehr von den NEOS hat sich geäußert.
Christoph Wiederkehr von den NEOS hat sich geäußert. ©APA/HERBERT NEUBAUER (Symbolbild)
Asylwerber, die straffällig werden und bei denen eine Abschiebung bevorsteht: Eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit dieser Menschen ist für den Wiener Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr von den NEOS denkbar, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.
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Vorbild könne hier ein Modell im Kanton Zürich sein. Den Fall der gewaltsam getöteten 13-jährigen Leonie habe er sich ganz genau angesehen, berichtete er im Interview mit der APA.

Wiederkehr über Fall von getötetem Mädchen

"Der Fall ist wirklich tragisch und er hat uns zutiefst erschüttert", sagte Wiederkehr. Das Mädchen war Mitte Juni getötet worden. Mehrere junge afghanische Staatsbürger stehen im Verdacht, dem Mädchen zuvor Drogen verabreicht zu haben. Das Opfer soll auch vergewaltigt worden sein. Einige der teils vorbestraften Männer hätten bereits abgeschoben werden sollen, es waren jedoch Beschwerdeverfahren anhängig.

"Die zentrale Fragestellung ist, warum straffällige junge Erwachsene mit negativem Bescheid nicht abgeschoben werden", sagte Wiederkehr. Man habe gesehen, dass die Bundesbehörden zu wenig vernetzt seien und zu langsam arbeiten würden. "Einer der vermutlichen Täter war auch in Betreuung der MA 11 (Kinder- und Jugendhilfe, Anm.)", berichtete er. Dies sei generell wichtig, denn wenn man sich um diese Jugendlichen nicht kümmern würde, gäbe es noch viel mehr kriminelles Potenzial und Delikte, zeigte er sich überzeugt.

Wiederkehr sieht Integrations-Bemühungen

"Die Behörde ist bemüht, diese Jugendlichen gut zu integrieren und aufzuzeigen, was in Österreich erlaubt ist und was nicht." Er halte es jedoch zumindest für denkbar, straffällig gewordene Menschen, die abgeschoben werden sollen, wenn nötig in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken. "Ich bin sehr offen, darüber zu diskutieren."

Ein derartiges Modell brauche jedoch einen bundesgesetzlichen Rahmen, betonte er. Er halte es für sinnvoll, sich das bestehende Schweizer Modell genauer anzuschauen und zu prüfen, ob es auch in Österreich umgesetzt werden könne. Es sehe etwa vor, das bestimme Plätze von den betreffende Personen nicht mehr aufgesucht werden dürfen.

(APA/Red)

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