AA

Wiedereinstellungszusagen für Arbeitslose erneut verlängert

/ Gültig für die Dauer der Betretungsverbote, jedenfalls aber bis Ende Mai.
/ Gültig für die Dauer der Betretungsverbote, jedenfalls aber bis Ende Mai. ©APA/DPA/JULIAN STRATENSCHULTE
Die Frist für Wiedereinstellungszusagen für Arbeitslose wird erneut verlängert. Die Regelung gilt für die Dauer der Betretungsverbote, jedenfalls aber bis Ende Mai.

Arbeitslose, die wegen der Coronakrise gekündigt wurden, von ihrem Arbeitgeber aber die Zusage erhalten haben, nach dem Lockdown wieder eingestellt zu werden, müssen sich nun für die Dauer der Betretungsverbote, jedenfalls aber bis Ende Mai, nicht vom AMS auf andere Stellen vermitteln lassen.

Erneute Verlängerung in Hinblick auf Tourismusbranche beschlossen

Das teilten am Dienstag Arbeitsminister Martin Kocher und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (beide ÖVP) in einer gemeinsamen Aussendung mit. Die erneute Verlängerung sei vor allem im Hinblick auf die Tourismusbranche beschlossen worden. Denn wenn erste Öffnungen in dem Sektor wieder möglich seien, brauche die Branche rasch gut ausgebildete Mitarbeiter.

Bereits im Februar war die Gültigkeit für eine Wiedereinstellungszusage von drei auf vier Monate verlängert worden. Arbeitslose, die eine solche Zusage von ihrem Arbeitgeber haben, erhalten zwar Arbeitslosengeld vom Arbeitsmarktservice (AMS), müssen sich aber für einen bestimmten Zeitraum - der nun bis Ende Mai bzw. für die Zeit der Betriebsschließungen gilt - nicht auf andere Stellen vermitteln lassen.

WKÖ erfreut über Maßnahme

Die Wirtschaftskammer (WKÖ) sprach sich auch bereits für eine Verlängerung dieser Frist aus und zeigte sich heute erfreut über die Maßnahme. "Wir sind in dieser für die Betriebe so fordernden Zeit dem Arbeitsminister Kocher sehr dankbar für diesen wesentlichen Schritt," so der WKÖ-Obmann der Gastronomie, Mario Pulker in einem Statement an die APA.

>> Aktuelle News zur Coronakrise

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wiedereinstellungszusagen für Arbeitslose erneut verlängert
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen