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Wiederaufnahmeantrag in der Causa Firtasch: Beschwerde gegen Abweisung

Wird der ukrainische Oligarch Dmytro Firtasch letztlich ausgeliefert?
Wird der ukrainische Oligarch Dmytro Firtasch letztlich ausgeliefert? ©APA/PHOTONEWS.AT/GEORGES SCHNEIDER
Die Causa Firtasch geht in die nächste Runde: Gegen die Abweisung des Wiederaufnahmeauftrags des Verfahrens legen die Anwälte des ukrainischen Oligarchen nun Beschwerde ein.
Antrag abgelehnt

Die Verteidiger des ukrainischen Oligarchen Dmytro Firtasch bekämpfen die Entscheidung des Landesgerichts Wien, das am 15. März einen Wiederaufnahmeantrag zu einem von den USA angestrengten Auslieferungsverfahren in erster Instanz abgelehnt hatte. "Ich kann bestätigen, dass wir natürlich Beschwerde eingebracht haben", sagte Firtasch-Anwalt Rüdiger Schender der APA am Donnerstag. Ohne Rechtsmittel hätte dem Ukrainer eine baldige Auslieferung in die USA gedroht.

Causa Firtasch: Entscheidung liegt beim OLG

Die Beschwerde sei am Mittwoch beim Landesgericht (LG) Wien eingebracht worden und die Entscheidung darüber obliegt dem Oberlandesgericht (OLG) Wien, erläuterte Schender. Zu Inhalt und Begründung des Rechtsmittels wollte er der Verteidiger keine Auskünfte geben.

Sobald eine Beschwerde vom Landesgericht Wien an das Oberlandesgericht Wien übermittelt werde, würde es einem Richtersenat zugewiesen und der Oberstaatsanwaltschaft Wien zur Stellungnahme geschickt, erläuterte ein Sprecher des OLG Wien der APA. Anschließend könnte die Verteidigung eine Stellungnahme zu dieser Stellungnahme abgeben. "Über die Wiederaufnahme wird dann in einem Dreirichtersenat entschieden", erklärte er.

Auslieferung des ukrainischen Oligarchen zunächst für zulässig erklärt

Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) im Sommer 2019 die Auslieferung des Ukrainers an die USA für zulässig erklärt und auch der damalige Justizminister Clemens Jabloner die erforderliche Zustimmung zur Auslieferung erteilt hatte, hatte ein Wiederaufnahmeantrag von Firtaschs Verteidigern eine drohende Überstellung verhindert. Das LG Wien hatte damals entschieden, das dem Wiederaufnahmeverfahren aufschiebende Wirkung zukommt.

Causa dreht sich um Schmiergeldzahlungen

Die USA beantragen seit 2014 die Auslieferung Firtaschs im Zusammenhang mit angeblichen Schmiergeldzahlungen an indische Politiker in Höhe von mindestens 18,5 Millionen Dollar bei einem nie realisierten Titangeschäft. Firtasch bestreitet die Vorwürfe. Im März 2014 wurde er in Österreich festgenommen, aber gegen eine Kaution von 125 Millionen Euro auf freien Fuß gesetzt. In erster Instanz hatte das Landesgericht Wien gegen eine Auslieferung entschieden, weil die Anklage politisch motiviert sei. Das OLG Wien dagegen erklärte im Februar 2017 die Auslieferung Firtaschs für zulässig, was schließlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt wurde. Mit seinem im Sommer 2019 gestellten Wiederaufnahmeantrag verlangte der Ukrainer, dass sein Auslieferungsverfahren noch einmal von vorn beginnt.

(APA/Red)

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