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Causa Firtasch: Wiederaufnahmeantrag von Wiener Landesgericht abgelehnt

Causa Firtasch: Das Landesgericht Wien lehnte den Wiederaufnahmeantrag ab
Causa Firtasch: Das Landesgericht Wien lehnte den Wiederaufnahmeantrag ab ©APA/HERBERT NEUBAUER
Zunächst keine Auslieferung: Das Landesgericht (LG) Wien hat den Antrag des ukrainischen Oligarchen Dmytro Firtasch auf Wiederaufnahme seines Auslieferungsverfahrens abgelehnt.
Firtasch gegen Krieg aktiv
Auslieferung verzögert sich

Dieser Beschluss wurde am 16. März auch Firtaschs Anwälten zugestellt. Dies erklärte am Montag ein Gerichtssprecher der APA. Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) im Sommer 2019 Auslieferung des Ukrainers an die USA für zulässig erklärt hatte, hatte ein Wiederaufnahmeantrag damals eine drohende Überstellung verhindert.

Causa Firtasch: Landesgericht Wien lehnte Wiederaufnahmeantrag ab

Die Entscheidung des Landesgerichts hatte bedingt durch die große Menge an eingereichten Dokumenten, Corona-bedingten Kommunikationsproblemen und Richterwechseln vergleichsweise lange auf sich warten lassen. Firtaschs Anwälte haben nun erneut die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen und zumindest die Chance, eine Auslieferung ihres Mandanten erneut zu verhindern. Die Pläne der Verteidigung sind einstweilen jedoch unbekannt - Firtasch-Anwalt Rüdiger Schender gab auf Anfrage der APA am Montag keinen Kommentar zur Causa ab.

Schender und seine Kollegen haben ab Zustellung des Gerichtsbeschlusses insgesamt 14 Tage Zeit, Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Wien einzulegen und sie können gleichzeitig beim Landesgericht Wien einen Antrag auf aufschiebende Wirkung der eingelegten Beschwerde stellen. Sollte dieser Antrag nicht gestellt werden oder sollte das Landesgericht Wien einem solchem Antrag nicht stattgeben, könnte Firtasch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist jederzeit an die USA ausgeliefert werden. Eine Sprecherin des österreichischen Justizministeriums bestätigte der APA am Montag, dass die 2019 vom damaligen Justizminister Clemens Jabloner erteilte Bewilligung weiterhin aufrecht sei.

Ausreiseantrag: Keine formalen Schritte

Keine formalen Schritte haben die Anwälte des Ukrainers jedenfalls bisher in Bezug auf jenen Ausreiseantrag gesetzt, den Firtaschs US-amerikanischer Vertreter Lanny Davis am 26. Februar angekündigt hatte. Firtasch wolle temporär in der Ukraine zurückkehren, um zu der Verteidigung seiner Heimat beizutragen, und würde die österreichischen Behörden um eine diesbezügliche Erlaubnis bitten, hatte es in einer Presseaussendung geheißen. "Ein Antrag auf Ausreise ist bis dato nicht gestellt worden", informierte am Montag ein Sprecher des LG Wien.

Schmiergeldzahlungen: USA beantragen Auslieferung Firtaschs

Die USA beantragen seit 2014 die Auslieferung Firtaschs im Zusammenhang mit angeblichen Schmiergeldzahlungen an indische Politiker in Höhe von mindestens 18,5 Millionen Dollar bei einem nie realisierten Titangeschäft. Firtasch bestreitet die Vorwürfe. Im März 2014 wurde er in Österreich festgenommen, aber gegen eine Kaution von 125 Millionen Euro auf freien Fuß gesetzt. In erster Instanz hatte das Landesgericht Wien gegen eine Auslieferung entschieden, weil die Anklage politisch motiviert sei. Das OLG dagegen erklärte im Februar 2017 die Auslieferung Firtaschs für zulässig, was schließlich vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt wurde. Auch der damalige Justizminister Clemens Jabloner erteilte schließlich die erforderliche Zustimmung zur Überstellung, die jedoch durch eine Entscheidung des LG Wien im Zusammenhang mit Firtaschs Wiederaufnahmeantrag aufgeschoben wurde.

(APA/Red)

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