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Wieder Weitergabe von Drogen an Jugendliche

©VOL.AT/Hofmeister
Vor zwei Jahren wurde der in Vorarlberg lebende Tschetschene wegen der Weitergabe von Rauschgift an einen Jugendlichen verurteilt. Nun wurde der 21-Jährige neuerlich vor allem dafür bestraft, dass er einer Minderjährigen Suchtgift gegeben hat.

von Seff Dünser/Neue

Über den mit drei Vorstrafen belasteten Arbeitslosen wurde am Landesgericht Feldkirch eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) verhängt. Das Urteil von Richter Richard Gschwenter ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und Staatsanwalt Manfred Bolter nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Schuldspruch erfolgte wegen unerlaubten Umgangs mit Suchtgift. Dafür betrug der Strafrahmen null bis drei Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet elf Monaten Haft. Bei der nächsten Verurteilung werde es eine Haftstrafe geben, warnte der Richter den Angeklagten.

Nach Ansicht des Strafrichters hat der damals 20-jährige Angeklagte im Sommer 2016 einer 14-Jährigen aus dem Bezirk Bludenz eine halbe Tablette Ecstasy geschenkt. Das wurde vom Angeklagten bestritten. Zugegeben hat er, dass er Marihuana konsumiert und Erwachsenen Marihuana unentgeltlich überlassen hat.

Falsche Aussage

Der Richter stützte sich auf die belastenden Angaben der 14-Jährigen vor der Polizei. Vor Gericht behauptete die Schülerin, sie habe den Angeklagten vor der Polizei zu Unrecht belastet, weil sie einen Hass auf ihn gehabt habe. Nun droht ihr ein Strafverfahren wegen falscher Zeugenaussage und versuchter Begünstigung.

Auch die 18-jährige Freundin des 21-Jährigen versuchte, den Angeklagten zu schützen. Die Zeugin gab vor Gericht an, sie habe ihren Freund nie allein gelassen. Deshalb sei sie sicher, dass er der 14-Jährigen kein Rauschgift gegeben habe.

20 Strafanzeigen

Dann sei sie wohl auch stets mit dabei gewesen, als ihr Freund Marihuana gekauft, verschenkt und konsumiert habe, fragte der Richter. Ja, antwortete die sichtlich um eine lückenlose Argumentationslinie bemühte 18-Jährige kleinlaut, aber sie habe das Suchtgift selbst nie konsumiert.

Staatsanwalt Bolter merkte an, dass es gegen den 21-Jährigen bislang bereits 20 Strafanzeigen gegeben habe. Der Angeklagte sagte daraufhin, er werde sich nun um ein straffreies Leben ohne Drogenkonsum bemühen. Es sei allerdings bisher so gewesen, dass er ohne Marihuana nicht schlafen habe können. Nur deshalb habe er die leichte Droge konsumiert.

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