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Wieder für Sie da!

Ab 18. Mai sind das Rathaus und die Dienststellen der Marktgemeinde für den Besucherverkehr wieder geöffnet.
Ab 18. Mai sind das Rathaus und die Dienststellen der Marktgemeinde für den Besucherverkehr wieder geöffnet. ©Miro Kuzmanovic
Schrittweise geht es zurück zur Normalität: Mit 18. Mai 2020 dürfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses und der Dienststellen ihre Bürgerinnen und Bürger nun wieder persönlich und „indoor“ willkommen heißen – unter Einhaltung entsprechender Schutzmaßnahmen.
Rathaus öffnet für Besucherinnen und Besucher

Seit Beginn der Corona-Krise wurde hinter geschlossenen Türen oder im Homeoffice weitergearbeitet. BürgerInnen konnten ihre Anliegen digital oder telefonisch anbringen und dringende Amtsgeschäfte wurden unter Terminabsprache erledigt. Mit der Öffnung des Rathauses am 18. Mai können Amtsgeschäfte wieder persönlich zu den gewohnten Öffnungszeiten erledigt werden. Weiterhin gelten jedoch besondere Maßnahmen wie Zutrittsbeschränkungen, Maskenpflicht und Co.

Amtsgeschäfte digital erledigen

Aufgrund der derzeitigen Situation werden die BürgerInnen gebeten, nach wie vor nur für dringende amtliche Erledigungen, bei denen die persönliche Anwesenheit erforderlich ist, ins Rathaus zu kommen. Viele Amtsgeschäfte können digital abgewickelt werden. Diese Angebote sind nicht nur kundenfreundlich und effizient, sondern bieten auch Schutz für die Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus empfiehlt es sich, sich telefonisch zu informieren und sich so einen etwaigen Amtsgang zu ersparen. Auch Terminvereinbarungen vermeiden unnötige Wartezeiten.

Einlass ins Rathaus

Der Ein- und Ausgang zum Rathaus befindet sich beim Haupteingang in der Rathausstraße. Hier ist der Zutritt mit Beschränkungen verbunden, wodurch es zu Wartezeiten kommen kann. Im Foyer des Rathauses dürfen sich maximal fünf Personen gleichzeitig befinden. Alle weiteren BesucherInnen müssen vor der Eingangstüre warten. Zum Schutz aller Personen gilt: mindestens einen Meter Abstand halten und einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dieser ist selbst mitzubringen. Im Rathaus gibt es die Möglichkeit zur Desinfektion der Hände. Die BesucherInnen werden gebeten, einzeln ins Rathaus zu kommen und hier nicht zu verweilen sowie Wege zu vermeiden. Für Erledigungen im Bauamt und in der Villa müssen die direkten Eingänge um das Rathaus herum benützt werden.

Öffnung der Dienststellen

Mit 18. Mai sind auch alle Dienststellen der Marktgemeinde Lustenau wieder für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Schon jetzt kann man beim Bauhof zu den gewohnten Öffnungszeiten den „Öli“ abgeben und einen sauberen abholen. Seit 8. Mai sind in den Seniorenhäusern Lustenaus wieder Besuche möglich, die Galerie Hollenstein öffnet am 15. Mai ihre Türen. Ab 18. Mai folgen die Rheintalische Musikschule, die Servicestelle für Betreuung und Pflege, das Historische Archiv und das Wasserwerk. Lesehungrige haben ab Dienstag, den 19. Mai wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten die Möglichkeit durch die Regale der Bibliothek zu stöbern. In allen Einrichtungen gelten Schutzbestimmungen und Einlassregelungen.

Keine Abfallsackausgabe

Bis Mitte April wurden allen Haushalten die Jahreskontingente an Abfallsäcken zugestellt. Gelbe Säcke sind derzeit nicht im Rathaus erhältlich. Alle Abfallsäcke können im INTEGRA Postpartnershop in der Bahnhofstraße 5 bezogen werden. Außerdem gibt es Restabfall- und Bioabfallsäcke in Lustenauer Handelsgeschäften.

Online-Banking nutzen

Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, nach Möglichkeit per Online-Banking Rechnungen des Amtes zu bezahlen. Die Auszahlung von Förderungen kann bequem über die E-Mail-Adresse rechnung@lustenau.at beantragt werden.

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