von Seff Dünser/Neue
Ein Fall von Ost-West-Gefälle ließ sich auch gestern am Bezirksgericht Feldkirch beobachten. Trotz ihrer einschlägigen Vorstrafe kam die wegen versuchten Diebstahls schuldig gesprochene Angeklagte in der Strafverhandlung mit einer Geldstrafe von 320 Euro (80 Tagessätze zu je vier Euro) davon. Das milde Urteil von Richter Wolfgang Muther ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte sechs Monate Haft betragen.
“So sind die halt im Osten”
Wegen eines anderen versuchten Diebstahls war die Vorarlbergerin in der Vergangenheit schon einmal gerichtlich verurteilt worden. An einem niederösterreichischen Bezirksgericht war damals über die unbescholtene Angeklagte schon nach ihrem ersten geahndeten Ladendiebstahl eine bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von drei Wochen verhängt worden.„So sind sie halt im Osten“, kommentierte der Feldkircher Bezirksrichter die Vorstrafe aus Niederösterreich, die seiner Meinung nach zu hoch ausgefallen war. Richter Muther wies deshalb den Antrag der Feldkircher Bezirksanwältin ab, die auf Bewährung ausgesetzte Vorstrafe zu widerrufen und nun doch zu vollziehen.
Die 59-jährige Angeklagte hat nun nach Ansicht des Richters neuerlich einen Ladendiebstahl begangen, dieses Mal in einer Feldkircher Apotheke. Nach Überzeugung des Strafrichters hat sie Nahrungsergänzungsmittel zu stehlen versucht. Er glaubte ihr nicht, dass ihr die Ware ohne ihr Zutun in ihre Tasche gefallen war.
„Ich bin so froh, dass ich nicht ins Gefängnis muss“, sagte die verurteilte Angeklagte am Dienstag am Ende der Verhandlung. Sie hatte berechtigterweise Angst davor gehabt, dass die Strafe nach dem neuerlichen Ladendiebstahl noch strenger als beim ersten Mal ausfallen könnte.