Vergeblich hatte Bürgermeister Wolfgang Matt (ÖVP) auf Baurecht, Flächenwidmungsplan und Campingverordnung der Stadt verwiesen. „Ich würde auf den ersten Blick die Rechtsposition der Stadt teilen“, sagt der Verfassungs- und Föderalismusexperte Peter Bußjäger bei "Vorarlberg LIVE".
Laut dem Verfassungsrechtler Bußjäger zufolge ist die Argumentation der Stadt, etwa nach dem Baurecht nachvollziehbar. „Rein rechtlich müsste sie sozusagen vorgehen wie bei jedem Schwarzbau und die Einstellung der Bauarbeiten beziehungsweise die Wiederherstellung des rechtlichen Zustandes verfügen“, erläutert Bußjäger. Das könnte die BBU bekämpfen. Letztlich würde dann das Landesverwaltungsgericht entscheiden.
Keine ähnliche Konstellation
Der Experte hält es für bemerkenswert, dass eine staatliche Einrichtung gegen das Baurecht handle. An eine ähnliche Konstellation könne er sich nicht erinnern. Die Argumentation mit einer Ausnahmebestimmung, wonach das Baurecht nicht in die Zuständigkeit des Bundes eingreife, überzeuge ihn nicht.
„Sämtliche Bauwerke des Bundes, mit Ausnahme von Bahnhöfen, unterliegen dem Baurecht.“ Rein theoretisch könne der Bund mit der Planungskompetenz im Asylwesen argumentieren; diese gehe der Flächenwidmung vor. „Das Aufstellen von Zelten ist aber keine Planung. Dafür benötigt es erst einmal ein Gesetz. Und selbst dann wäre das nicht von der Bauordnung ausgenommen – nur eben mit dem maßgeblichen Unterschied, dass es der Flächenwidmung nicht mehr widerspricht.“
Zusammenfassend meint der Experte: „In der gegenwärtigen Rechtslage hat die Stadt Feldkirch recht.“ Doch wie könnte sie genau vorgehen? Zunächst brauche es den Bescheid, erläutert Bußjäger. Dann hätte die BBU vier Wochen Zeit, um Beschwerde beim Verwaltungsgericht zu erheben. „Bis es verhandelt und eine Entscheidung getroffen hat, kann es schon einige Monate dauern.“ Vielleicht werden die Zelte dann schon gar nicht mehr gebraucht.
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(VN/VOL.AT)