Wie darf ich mein Kind nennen? Was erlaubt ist und was man beachten muss

Wie ein Kind in Österreich heißen darf, ist gesetzlich klar geregelt – mit Ausnahmen, Fristen und gerichtlichen Folgen. Mindestens ein Vorname muss dem rechtlichen Geschlecht des Kindes entsprechen, Fantasienamen, Emojis oder Bezeichnungen, die dem Kindeswohl widersprechen, sind nicht zulässig (§ 13 Abs. 1–3 Personenstandsgesetz, PStG).
Die Vornamen werden von den Erziehungsberechtigten schriftlich erklärt. Erfolgt diese Erklärung nicht innerhalb von 40 Tagen, wird das Pflegschaftsgericht eingeschaltet.
Schreibweise, Mehrfachnamen und Gender-Fragen
Namen sind laut Gesetz "zeichengetreu" aus Urkunden zu übernehmen. Bei fremdsprachigen Schriftzeichen muss eine Transliteration nach ISO-Normen erfolgen (§ 38 PStG, § 5 PStV). Mehrere Vornamen sind möglich – entscheidend ist, dass zumindest der erste den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Top-10 Mädchennamen
Basierend auf offiziellen Statistiken • Gesamt: 4.591 registrierte Namen
Rang | Name | Anzahl |
---|---|---|
1 | Emilia | 534 |
2 | Emma | 523 |
3 | Marie | 518 |
4 | Anna | 516 |
5 | Sophia | 488 |
6 | Mia | 462 |
7 | Lena | 433 |
8 | Valentina | 422 |
9 | Lea | 398 |
10 | Laura | 397 |
Auch geschlechtsneutrale Namen sind erlaubt, solange der erste Vorname eindeutig dem rechtlichen Geschlecht zugeordnet werden kann.
Wenn Gerichte entscheiden müssen
Die Verwaltungspraxis zeigt, dass unübliche Namen regelmäßig abgelehnt werden. So bestätigte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) im Fall "Lemilia", dass ein Name gebräuchlich sein müsse (Ro 2020/01/0013). Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellte im Fall Sahiner v. Austria (2025) fest, dass Österreich einen weiten Ermessensspielraum habe – eine Konventionsverletzung liege nicht vor.
Bubennamen 2024
Die beliebtesten Jungennamen in Österreich
Top 10 Ranking
Zahlen, Sonderzeichen oder kreative Namensketten werden regelmäßig abgelehnt. Diakritische Zeichen wie Akzente sind nur bedingt erlaubt und müssen im Zweifel transliteriert werden.
Familiennamen: Doppelnamen, Änderungen und Kindesanträge
Bei der Eheschließung können Paare einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder jeweils ihren bisherigen behalten. Auch Doppelnamen sind möglich – allerdings nur mit maximal zwei Namensbestandteilen und verpflichtendem Bindestrich (§ 93 ABGB).
Bei Scheidung kann ein früher geführter Name wieder angenommen werden, auch eine Anpassung an geschlechtsspezifische Endungen ist zulässig – etwa der Wegfall von "‑ová" bei tschechischen Namen (§ 93a ABGB).
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Mädchennamen
Bubennamen
Kinder erhalten grundsätzlich den gemeinsamen Familiennamen der Eltern oder einen festgelegten Nachnamen eines Elternteils (§ 155 ABGB).
Eine behördliche Namensänderung ist in Österreich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich – etwa bei lächerlichen oder schwer aussprechbaren Namen, Einbürgerungen oder zur Wahrung des Kindeswohls.
(VOL.AT)