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Wichtige Fragen zum Wahltag: Wie wähle ich richtig?

So geben Sie Ihre Stimme bei der EU-Wahl am Wahltag richtig ab.
So geben Sie Ihre Stimme bei der EU-Wahl am Wahltag richtig ab. ©APA/Canva (Symbolbild)
Brauche ich einen Ausweis? Wie fülle ich den Stimmzettel richtig aus? Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben? Hier finden Sie die Antworten auf alle wichtigen Fragen am Wahltag.

Sind Sie unsicher, wie man einen Stimmzettel richtig ausfüllt? Oder haben Sie unabsichtlich die falsche Partei angekreuzt? Hier finden Sie die wichtigsten Infos zum Wahltag.

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Im Wahllokal

Brauche ich einen Ausweis, um wählen zu können?

Ja, ein Ausweis muss im Wahllokal vorgezeigt werden. In Betracht kommen dafür Personalausweise, Pässe und Führerscheine, überhaupt alle amtlichen Lichtbildausweise. Die Amtliche Wahlinformation muss man nicht dabei haben - aber die Wahlkarte, falls man eine angefordert hat.

Wer sind die Leute im Wahllokal?

Der "Chef" im Wahllokal ist der Wahlleiter. Die anderen Personen sind entweder Hilfspersonal oder Vertreter der Parteien. Drei sind von den Parteien gestellte "Beisitzer" und dürfen mitentscheiden, etwa ob ein Stimmzettel gültig ist. Nur an Beratungen teilnehmen, aber nicht mitstimmen dürfen Vertrauenspersonen (maximal zwei pro Partei). Außerdem dürfen sich Wahlzeugen im Wahllokal aufhalten, auch maximal zwei pro Partei.

Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?

Das steht nicht im Gesetz. Aber der Wahlleiter könnte Sie zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass Sie andere an der Stimmabgabe hindern wollen.

Darf ich in der Wahlzelle telefonieren?

Das ist nicht im Gesetz geregelt. Prinzipiell also schon, wenn man dadurch andere nicht stört - und es der Wahlleiter nicht verbietet.

Darf ich meinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren und z.B. auf Facebook, Twitter oder Instagram posten?

Das ist nicht verboten. Das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat. Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten, wäre also verboten.

Darf ich mein Kind den Stimmzettel ausfüllen lassen?

Nein, der Stimmzettel muss selbst ausgefüllt werden. Paragraph 52 der Europawalordnung (EuWO) sagt: "Das Wahlrecht ist persönlich auszuüben" - ausgenommen davon sind nur körper- oder sinnesbehinderte Wähler.

Ich kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst ankreuzen. Darf mir jemand dabei helfen?

Ja, körper- oder sinnesbehinderte Wähler dürfen sich - auch im Wahllokal - von einer selbst gewählten Begleitperson helfen lassen. Mogeln sollte man nicht: Wer sich fälschlich als blind oder behindert ausgibt, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 218 Euro bzw. Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen bestraft werden.

Darf ich gemeinsam mit meinem Mann in die Wahlkabine gehen?

Nein, abgesehen von der Begleitperson für körper- oder sinnesbehinderte Wähler "darf eine Wahlzelle jeweils nur von einer Person betreten werden" (ebenfalls Paragraph 52 der EuWO).

Auf dem Stimmzettel

Wie fülle ich den Stimmzettel richtig aus?

Ein amtlicher Stimmzettel gilt dann als gültig ausgefüllt, wenn aus ihm eindeutig hervorgeht, welche Partei der Wähler wählen wollte. Für gewöhnlich geschieht das mit einem Kreuz in dem links von der Parteibezeichnung vorgedruckten Kreis. Der Stimmzettel ist aber auch dann gültig, wenn der Wille des Wählers auf andere Weise, zum Beispiel durch Anhaken, Unterstreichen, sonstige entsprechende Kennzeichnung einer wahlwerbenden Partei, durch Durchstreichen der übrigen wahlwerbenden Parteien oder durch Bezeichnung mindestens eines Bewerbers einer Parteiliste eindeutig zu erkennen ist.

Wann ist ein Stimmzettel ungültig ausgefüllt?

Kurz gesagt: immer dann, wenn der Wählerwille nicht eindeutig hervor geht. Also etwa wenn entweder kein Bewerber oder wenn zwei bzw. mehrere Parteien angekreuzt wurden. Oder auch, wenn ein anderer als der amtliche Stimmzettel verwendet, oder dieser durch Abreißen oder dergleichen so beschädigt wurde, dass nicht mehr unzweideutig hervorgeht, welche Partei der Wähler wählen wollte. Gleiches gilt, wenn durch vom Wähler angebrachte Zeichen oder sonstige Kennzeichnung nicht mehr eindeutig hervorgeht, welche Partei er wählen wollte.

Darf ich den Stimmzettel zu einem Papierflieger oder Boot falten und so (im Kuvert) abgeben?

Ja, aber nur, wenn er noch gut leserlich ist. Sonst ist er ungültig, das heißt, die Stimme wird nicht mitgezählt.

Darf ich Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?

Ja, aber nur so, dass noch klar erkenntlich ist, welche Partei bzw. welchen Vorzugsstimmen-Kandidaten Sie gewählt haben.

Darf ich auch Zeichnungen auf mein Wahlkuvert machen?

Nein, darauf steht sogar eine Strafe von bis zu 218 Euro bzw. zwei Wochen Ersatzhaft. In Paragraph 50 der Europawahlordnung (EuWO) steht: "Die Anbringung von Worten, Bemerkungen oder Zeichen auf den Wahlkuverts ist verboten."

Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?

Bei der EU-Wahl kann nur eine Vorzugsstimme vergeben werden.

Ich möchte Partei A wählen, aber Person B meine Vorzugsstimme geben, die für eine andere Partei kandidiert. Ist das möglich?

Nein. Die Person, der sie ihre Vorzugsstimme geben, muss der gewählten Partei angehören. Sonst ist die Vorzugsstimme ungültig.

Woher weiß ich, wem ich eine Vorzugsstimme geben kann?

Die Kandidaten stehen auf einem Aushang im Wahllokal. Wenn Sie eine Wahlkarte anfordern, bekommen Sie mit dieser auch eine Broschüre mit allen Namen.

Ich hab die falsche Partei angekreuzt. Was soll ich tun?

Am besten beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel holen - denn dem Stimmzettel muss ganz eindeutig zu entnehmen sein, wen sie gewählt haben. Holen Sie sich einen zweiten Stimmzettel, müssen Sie den ersten vor der Wahlbehörde zerreißen und mitnehmen - damit das Wahlgeheimnis gewahrt ist.

(APA)

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