Wetten auf "Säulirennen" bei der OLMA verboten – Gericht: Schweine liefern keine Sportleistung

Das bei Jung und Alt beliebte Säulirennen der OLMA in St. Gallen hat ein gerichtliches Nachspiel gefunden: Nach einer jahrelangen Auseinandersetzung erklärte das Schweizer Bundesgericht die Veranstaltung nicht als sportlich relevant. Damit seien alle abgegebenen Wetten unzulässig, wie die interkantonale Glücksspiel-Aufsicht feststellte.
Die OLMA hatte die Wetten irrtümlich genehmigt – doch das Bundesgericht machte nun klar: Rennende Schweine erbringen keine sportliche Höchstleistung im Sinne des Gesetzes.
Sechs Jahre Prüfung, Urteil mit Signalwirkung
Nach sechs Jahren Prüfung steht fest: Wetten auf Tiere sind in der Schweiz nur erlaubt, wenn es sich um eine anerkannte Sportart handelt. Das OLMA-Säulirennen – so kurios und unterhaltsam es auch sein mag – erfüllt diese Anforderungen nicht.
OLMA 2025: Ein Publikumsmagnet
Trotz des Urteils bleibt die OLMA ein Highlight im Schweizer Messekalender: Die 47. Ausgabe der OFFA/OLMA fand vom 9. bis 13. April 2025 in St. Gallen statt und lockte rund 90.000 Besucherinnen und Besucher an. Über 510 Aussteller präsentierten ein vielfältiges Programm – darunter das traditionsreiche Säulirennen, das trotz Wettverbot weiterhin Publikumsmagnet bleibt.
Die nächste Ausgabe der Frühjahrsmesse ist bereits geplant:
Mittwoch, 15. April bis Sonntag, 19. April 2026.

(VOL.AT)