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Wetten auf "Säulirennen" bei der OLMA verboten – Gericht: Schweine liefern keine Sportleistung

Bundesgericht erklärt OLMA-Säulirennen für nicht sportlich – Wetten darauf sind unzulässig.
Bundesgericht erklärt OLMA-Säulirennen für nicht sportlich – Wetten darauf sind unzulässig. ©Michael Huwiler
Was für viele ein tierisches Spektakel war, ist rechtlich unzulässig: Das Schweizer Bundesgericht entschied, dass das berühmte Säulirennen bei der OLMA keine Sportveranstaltung ist – und damit dürfen auch keine Wetten darauf abgeschlossen werden.

Das bei Jung und Alt beliebte Säulirennen der OLMA in St. Gallen hat ein gerichtliches Nachspiel gefunden: Nach einer jahrelangen Auseinandersetzung erklärte das Schweizer Bundesgericht die Veranstaltung nicht als sportlich relevant. Damit seien alle abgegebenen Wetten unzulässig, wie die interkantonale Glücksspiel-Aufsicht feststellte.

Die OLMA hatte die Wetten irrtümlich genehmigt – doch das Bundesgericht machte nun klar: Rennende Schweine erbringen keine sportliche Höchstleistung im Sinne des Gesetzes.

Sechs Jahre Prüfung, Urteil mit Signalwirkung

Nach sechs Jahren Prüfung steht fest: Wetten auf Tiere sind in der Schweiz nur erlaubt, wenn es sich um eine anerkannte Sportart handelt. Das OLMA-Säulirennen – so kurios und unterhaltsam es auch sein mag – erfüllt diese Anforderungen nicht.

OLMA 2025: Ein Publikumsmagnet

Trotz des Urteils bleibt die OLMA ein Highlight im Schweizer Messekalender: Die 47. Ausgabe der OFFA/OLMA fand vom 9. bis 13. April 2025 in St. Gallen statt und lockte rund 90.000 Besucherinnen und Besucher an. Über 510 Aussteller präsentierten ein vielfältiges Programm – darunter das traditionsreiche Säulirennen, das trotz Wettverbot weiterhin Publikumsmagnet bleibt​.

Die nächste Ausgabe der Frühjahrsmesse ist bereits geplant:
Mittwoch, 15. April bis Sonntag, 19. April 2026​.

©Michael Huwiler, www.foto-huwi.ch

(VOL.AT)

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