Wenn Sie das nicht tun, löscht Google Ihr Gmail-Konto

Viele Online-Dienste, wie beispielsweise X (ehemals Twitter), erfordern eine regelmäßige Anmeldung ihrer Nutzer, um die Konten aktiv zu halten. Ein solcher Login-Zwang fehlte bei Google bis jetzt. Doch mit der kommenden Umstellung ändert sich das. Google-Nutzer, die sich innerhalb der vergangenen zwei Jahre nicht mindestens einmal bei ihrem Gmail-Konto eingeloggt haben, erhielten in den vergangenen Wochen Aufforderungen, dies nachzuholen.

Laut Google wurden diese Erinnerungen nicht nur an die betroffene Gmail-Adresse, sondern auch an das hinterlegte Wiederherstellungskonto gesendet, sofern eines angegeben wurde.
Konsequenzen der Inaktivität
Sollten die Nutzer bis Anfang Dezember kein Login vornehmen, wird Google die betreffenden Gmail-Konten löschen. Dies betrifft auch damit verbundene Dienste wie Google Drive, Google Kalender und Google Fotos. Die dann gelöschten E-Mail-Adressen werden für andere Nutzer zur Registrierung freigegeben. Diese Richtlinie gilt ausschließlich für private Google-Konten und hat keine Auswirkungen auf Konten von Organisationen wie Schulen oder Unternehmen. Google hat auch darauf hingewiesen, dass derzeit nicht geplant ist, Konten mit YouTube-Videos zu löschen.
Sicherheitsbedenken als Ursache
Google nennt Sicherheitsbedenken als Hauptgrund für die Einführung des Login-Zwangs. Eine Analyse des Unternehmens ergab, dass viele Konten, die über längere Zeit nicht genutzt wurden, unzureichend geschützt sind. Häufig fehlt die Zwei-Faktor-Authentifizierung, und oft werden unsichere Passwörter verwendet. Diese Konten sind daher anfällig für Hackerangriffe und Identitätsdiebstahl.

So bleibt dein Gmail-Konto aktiv
Google bietet mehrere Möglichkeiten, um ein Konto aktiv zu halten und einer Löschung zu entgehen. Hierzu gehört nicht nur das mindestens einmalige Einloggen innerhalb von zwei Jahren. Auch die Nutzung anderer Google-Dienste, wie das Lesen oder Senden einer E-Mail, die Verwendung von Google Drive, das Anschauen eines YouTube-Videos, das Herunterladen einer App aus dem Google Play Store, die Nutzung der Google-Suche oder die Anmeldung bei einer App oder einem Drittanbieter-Dienst mit dem Google-Konto sowie die Nutzung eines über das Google-Konto eingerichteten Abonnements, werden als Aktivität anerkannt.
(VOL.AT)