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Weiter Warten auf neues Sterbehilfe-Gesetz

Ein neues Gesetz sollte eigentlich noch vor dem Sommer kommen.
Ein neues Gesetz sollte eigentlich noch vor dem Sommer kommen. ©APA/BARBARA GINDL
Eine neue Regelung der Sterbehilfe lässt weiter auf sich warten. Der Ball liegt derzeit beim Justizministerium, das einen Gesetzesentwurf erarbeitet.
Sobotka für Verfassungsbestimmung
Schlussbericht veröffentlicht
Österreicher für Sterbehilfe-Liberalisierung

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte ja das Verbot des assistierten Suizids in Österreich aufgehoben, nicht allerdings das der aktiven Sterbehilfe. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) hatte sich dafür ausgesprochen, eine neue Regelung in den Verfassungsrang zu heben. Die Fraktionen zeigen sich verhalten.

Sterbehilfe-Gesetz lässt weiter auf sich warten

Geschieht bis zum Jahresende nichts, ist die Beihilfe zum Selbstmord ab dem kommenden Jahr schlicht erlaubt. Allerdings hat sich die Regierung vorgenommen, die Gesetzesregelung zur Sterbehilfe gänzlich auf neue Beine zu stellen, würden doch andernfalls etliche Fragen offen bleiben. Etwa jene, wer derartige Eingriffe überhaupt durchführen darf. Zur Erörterung der unterschiedlichen Standpunkte hat das Justizministerium ein Dialogforum mit Vertretern aus unterschiedlichen Lebensbereichen abgehalten.

Der Schlussbericht des Dialogforums wurde Ende Juni veröffentlicht. Was noch fehlt ist eine Einigung der Koalitionsparteien ÖVP und Grüne, wie das neue Gesetz aussehen soll. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hatte zwar vor Monaten in Aussicht gestellt, ein Gesetz würde noch vor dem Sommer kommen, gleichzeitig aber den Ball an das zuständige Justizministerium gespielt. Dieses hat noch keinen Gesetzesentwurf präsentiert.

Sobotka will aktive Sterbehilfe in Verfassung aufnehmen

Unabhängig vom Inhalt des neuen Gesetzes wurden in konservativen Kreisen Stimmen laut, die Regelung in den Verfassungsrang zu heben, womit der VfGH diese dann auch nicht aufheben könnte. So etwa die katholische Bischofskonferenz, die das von den Verfassungsrichtern nicht aufgehobene Verbot der "Tötung auf Verlangen" auf diese Weise sichern will. Für Nationalratspräsident Sobotka muss ganz generell die Frage nach der aktiven Sterbehilfe "mit Sicherheit in die Verfassung aufgenommen werden". Unterstützung bekam er dafür von der Präsidentin des ÖVP-Seniorenbunds, Ingrid Korosec.

Wenig begeistert von Sobotkas Vorstoß zeigten sich die Grünen, die mit der ÖVP die Regierung bilden. Das geltende Recht bei der aktiven Sterbehilfe sei vom Verfassungsgerichtshof nicht beanstandet worden, "weshalb dieser Themenkomplex derzeit nicht vom Justizministerium bearbeitet wird und sich die Frage nach Verfassungsrang etwaiger Regelungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht stellt", argumentierte Justiz- und Verfassungssprecherin Agnes Sirkka Prammer in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Klares Nein von SPÖ und NEOS

Verhalten gehen die anderen Parteien, die es für die Sicherung einer Zwei-Drittel-Mehrheit braucht, mit der Forderung um. Unzufrieden damit zeigt sich nun Tirols SPÖ-Obmann Georg Dornauer. Er rief angesichts der "konservativen Drohung" die eigene Parteiführung zur Vorsicht auf: "Wenn Sobotka jetzt der Forderung der Bischofskonferenz nachkommt, und eine Verankerung der Thematik im Verfassungsrang fordert, kann das nichts Gutes heißen", sagte er im Gespräch mit der APA. Dornauer befürchtet, dass ein entsprechendes Gesetz so dem VfGH entzogen werden soll, anstatt es verfassungskonform zu gestalten.

Ein klares Nein zur Idee, die Regelung in den Verfassungsrang zu heben, kam am Dienstag von den NEOS. "Der Verfassungsgerichtshof hat das Verbot des assistierten Suizids nicht aufgehoben, damit der Gesetzgeber das neue Gesetz der Kontrolle des Verfassungsgerichtshofs entzieht", sagte deren Sozialsprecher Gerald Loacker. Die Regierung müsse außerdem endlich einen Gesetzesentwurf vorlegen, damit eine breite gesellschaftliche Diskussion über dieses wichtige Thema geführt werden könne.

(APA/Red)

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