Weihnachtsgeschenke als Flop? Das könnte gut zu wissen sein
Auch beim Geschenkekauf kann man sich in Menschen täuschen. Im schlimmsten Fall hat der Beschenkte einfach keine Freude an seinem Präsent. Das Problem: "Von einem im Geschäft gültig geschlossenen Kaufvertrag kann man nicht ohne Weiteres zurücktreten", wie der VKI am Montag in einer Aussendung unter dem Punkt "Umtausch bei Nichtgefallen" erklärte. "Der Umtausch einer Ware ist kein gesetzlich verankertes Recht, sondern ein Zugeständnis des Händlers." Die gute Nachricht: "Viele Unternehmen zeigen sich jedoch gerade im Weihnachtsgeschäft kulant und räumen ihren Kund:innen eine Umtauschmöglichkeit ein."
Internet statt Einkaufszentrum
Doch nicht alle Weihnachtsgeschenke werden vor Ort im Geschäft besorgt - Stichwort Internet. "Beim Online-Shopping haben Verbraucher:innen ein gesetzlich verankertes Rücktrittsrecht, da die Ware vor dem Kauf nicht geprüft werden kann. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Lieferung. Manche Online-Händler bieten freiwillig auch längere Rückgabefristen an", so die VKI-Mitteilung. Gut zu wissen: "Für einen Rücktritt genügt eine formlose Erklärung, schriftlich ist jedoch empfehlenswert. Ein kommentarloses Zurückschicken der Ware genügt hingegen nicht." Wichtig: "Zu beachten ist, dass für bestimmte Produkte - etwa personalisierte Waren (z. B. graviertes Schmuckstück) oder entsiegelte Datenträger - kein Rücktrittsrecht besteht."
Gewährleistung und Garantie
Zwei Begriffe, auf die der ein oder andere durch Weihnachtsgeschenke möglicherweise stößt, lauten "Gewährleistung" und "Garantie". Bei Ersterem handelt es sich um "ein gesetzlich garantiertes Recht, das unabhängig vom Kaufort (stationär, online) gilt. Stellt sich heraus, dass ein Produkt fehlerhaft ist, hat der Käufer Anspruch auf Reparatur, Austausch, Preisminderung oder Rückzahlung. Unternehmen sind verpflichtet, diese Ansprüche zu erfüllen und können die Gewährleistung weder ausschließen noch einschränken", ließ der VKI wissen. Und die Garantie? Dabei handelt es sich um eine "freiwillige Zusatzleistung, die vom Unternehmen oder Hersteller angeboten wird. Die genauen Bedingungen sind in den Garantiebedingungen festgelegt und variieren je nach Unternehmen. Wenn eine Garantie gegeben wurde, ist diese jedoch verbindlich und muss eingehalten werden."
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(Red)