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Weihnachten: "Oma und Opa dürfen nicht weggesperrt werden"

Großeltern gehören nach neuester Regelung nicht zum engeren Familienkreis.
Großeltern gehören nach neuester Regelung nicht zum engeren Familienkreis. ©pixabay.com
Der SPÖ-Pensionistenverband kritisiert die neuen Definitionen bei Kontaktbeschränkungen. Diese Regelung sei nicht durchdacht.
Das sind die erlaubten Kontakte

Die SPÖ-Pensionisten kritisieren die überarbeitete Verordnung zu den Ausgangsregeln von Gesundheitsminister Rudolf Anschober scharf. Diese sei "nicht durchdacht und nicht nachvollziehbar", so der Präsident des Pensionistenverbandes, Peter Kostelka, am Donnerstag in einer Aussendung. Denn diese würde ein "defacto Besuchsverbot von Großeltern/Enkelkindern" bedeuten.

Großeltern nicht "wegsperren"

"Großeltern gehen äußerst verantwortungsvoll mit ihrer eigenen Gesundheit um und auch mit jener ihrer Familien. Oma und Opa dürfen nicht weggesperrt werden! Diese Regelung ist ein Pfusch!", sagte der Präsident. Gleichzeitig betonte er, dass selbstverständlich der gesundheitliche Schutz immer an vorderster Stelle steht.

In der ab Freitag geltenden Version der Verordnung, die am Mittwoch im Hauptausschuss des Nationalrats von Grünen und ÖVP beschlossen wurde, wird das festgeschrieben, was bisher nur mündlich bzw. in der "rechtlichen Begründung" kommuniziert wurde. Die als Ausgangsgrund definierten Kontakte mit "engsten Angehörigen" werden enger gezogen: Darunter sind nur "Eltern, Kinder und Geschwister" zu verstehen.

Kontakt nicht grundsätzlich untersagt

Der immer wieder thematisierte Kontakt zu den Großeltern oder anderen Verwandten wird damit aber nicht grundsätzlich untersagt. Gehören diese zu den "wichtigen Bezugspersonen" und wurde mit diesen auch schon bisher regelmäßig und mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt, so kann man sie auch weiterhin treffen. Allerdings gilt auch hier die grundsätzliche Einschränkung, dass nur Treffen einer Einzelperson mit anderen mehreren Haushaltsangehörigen gleichzeitig zulässig sind. Das bedeutet: Entweder eine Einzelperson trifft Opa und Oma gemeinsam oder mehrere Haushaltsangehörige gleichzeitig treffen sich nur mit einem der beiden. Von den Kontaktregeln sind nicht nur Besuche umfasst, sondern auch der Aufenthalt im Freien. Wie schon bisher möglich ist es aber grundsätzlich, betreuungsbedürftige Personen zu treffen bzw. diesen daheim zu helfen.

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(APA/Red)

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