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Was passiert nach der EU-Wahl am 25. Mai 2014?

Am 25. Mai 2014 findet die Europawahl statt. Anschließend schließen sich die frisch gewählten Abgeordneten zu Fraktionen zusammen und wählen einen Parlamentspräsidenten oder eine -präsidentin. Auch ein Kommissionspräsident oder eine -präsidentin wird gewählt.
Häufige Fragen rund um die EU-Wahl

Um nach der Europawahl eine Fraktion zu bilden, müssen sich mindestens 25 Abgeordnete aus zumindest sieben Mitgliedstaaten finden. Derzeit gibt es sieben Fraktionen im Europaparlament. Es gibt aber auch Abgeordnete, die fraktionslos bleiben. Das neue Parlament trifft sich Anfang Juli zum ersten Mal, um einen neuen Parlamentspräsidenten oder eine Präsidentin zu wählen. Außerdem konstituiert das Parlament seine themenspezifischen Ausschüsse.

Wer wird Kommissionspräsident oder -präsidentin?

Im Europäischen Rat treffen sich unterdessen die europäischen Staats- und Regierungschefs, um über die Nominierung eines Kandidaten oder einer Kandidatin für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission zu beraten. Die europäischen Parteienfamilien treten bei den Wahlen mit Spitzenkandidaten für das Amt an. Der Europäische Rat schlägt dem Parlament unter Berücksichtigung der Wahlergebnisse eine Person vor. Der Kandidat oder die Kandidatin stellt sich und seine politischen Leitlinien dann dem Parlament vor. Kandidaten für das Amt müssen durch eine absolute Mehrheit im Europäischen Parlament (376 der 751 Stimmen) gewählt werden.

Die Spitzenkandidaten und -kandidatinnen der europäischen politischen Parteien in alphabetischer Reihenfolge:

José Bové (Frankreich) und Ska Keller (Deutschland), Europäische Grüne Partei
Jean-Claude Juncker (Luxemburg), Europäische Volkspartei
Martin Schulz (Deutschland), Sozialdemokratische Partei Europas
Alexis Tsipras (Griechenland), Europäische LinkeGuy Verhofstadt (Belgien), ALDE

Anhörung der Kandidaten

Gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten einigt sich der neue Präsident oder die neue Präsidentin im Anschluss auf eine Kandidatenliste für die Amtsbereiche der Kommission. Die Kommission besteht aus einem Mitglied pro EU-Staat. Die Nominierten müssen sich dann einer Anhörung im Parlament stellen, wobei die Abgeordneten eine Person auch als ungeeignet für die vorgeschlagene Position ablehnen können. Im Anschluss an die Anhörungen stellen sich der oder die designierte PräsidentIn und die nominierten Kommissare und Kommissarinnen in ihrer Gesamtheit als Europäische Kommission dem Europäischen Parlament zur Wahl. Hierbei reicht eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Nach der erfolgten Wahl wird die neue Europäische Kommission von den Staats- und Regierungschefs der EU förmlich ernannt und im Anschluss durch den Europäischen Gerichtshofs vereidigt, so dass sie ihre Arbeit aufnehmen kann.

Mehr Infos rund um die Europawahl 2014 finden Sie in unserem Special.

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