Was man bei Waldbrandgefahr in der Urlaubsregion wissen sollte

"Für Pauschalreisende gilt grundsätzlich: Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände – etwa Naturkatastrophen wie Waldbrände– die Durchführung der Reise oder die Anreise erheblich beeinträchtigt oder unmöglich wird, ist ein kostenfreier Rücktritt möglich", so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Das gilt unabhängig davon, ob eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums vorliegt." Kommt es aufgrund extremer Hitze zu Einschränkungen im Pauschalreiseverlauf – etwa zur Sperre von Sehenswürdigkeiten wie der Akropolis oder dem Eiffelturm – und ist kein adäquater Ersatz vorgesehen, kann eine Preisminderung in Frage kommen.
Waldbrandgefahr in der Urlaubsregion: Waldbrände als Stornogrund und Infos zum Rücktransport
In vielen Urlaubsländern ist die Gefahr von Waldbränden aktuell sehr hoch. "Wenn ein Brandgebiet die konkrete Reiseroute oder den Urlaubsort betrifft und dadurch etwa Anreise oder Aufenthalt erheblich gestört werden, kann das einen kostenlosen Rücktritt rechtfertigen", erklärt die Expertin. Der Zeitpunkt ist entscheidend: "Startet der Urlaub beispielsweise erst in zwei Wochen, heißt es abwarten und sich kurzfristig über die aktuelle Lage informieren." Bei Individualreisen ist ein kostenfreier Rücktritt vom Flug meist nur möglich, wenn das Flughafengelände direkt betroffen ist, beispielsweise durch eine Sperrung oder ein Landeverbot. Ob eine Unterkunft storniert werden kann, hängt vom jeweiligen Landesrecht oder einer Kulanzregelung ab.
Treten am Urlaubsort extreme Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen auf, hängt es von der Art der gebuchten Reise ab: "Bei Pauschalreisen muss der Veranstalter in solchen Fällen den Rücktransport organisieren und dafür aufkommen. Auch eine Rückerstattung eines Teils der Reisekosten ist möglich", so Pronebner. Individuell Reisende sollten sofort Kontakt mit ihrer Reiseversicherung aufnehmen, um abzuklären, ob im konkreten Fall die Kosten für den Reiseabbruch gedeckt sind. Falls gesperrte Flughäfen eine Heimreise verhindern, müssen Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter für Betreuung sorgen, beispielsweise durch Mahlzeiten oder eine Unterkunft für mehrere Nächte.
ÖAMTC-Infos zur Lage in der Urlaubsregion
Der ÖAMTC rät allen Reisenden, sich kontinuierlich über die aktuelle Situation am Reiseziel zu informieren – zum Beispiel über den Reise-Radar des Clubs in der ÖAMTC App Meine Reise oder auf der Website. Für rechtliche Fragen bieten die Jurist:innen des Mobilitätsclubs fachkundige und kostenfreie Beratung an. In dringenden rechtlichen Angelegenheiten helfen sie auch außerhalb der regulären Bürozeiten ÖAMTC-Mitgliedern im In- und Ausland. Weitere Infos gibt es hier.
(Red)