AA

Was ist während der EM in der Arbeit erlaubt?

Wer während der Arbeit mit Kunden Kontakt hat, sollte nicht unbedingt im Fan-Trikot aufkreuzen (Symbolbild).
Wer während der Arbeit mit Kunden Kontakt hat, sollte nicht unbedingt im Fan-Trikot aufkreuzen (Symbolbild). ©APA
Bald regiert König Fußball, am 10. Juni wird um genau 21 Uhr wird die Europameisterschaft in Frankreich angepfiffen. Damit sich Fußballfans kein Eigentor schießen, haben die Rechtsexperten der Arbeiterkammer (AK) Salzburg die wichtigsten Tipps rund um EM und Arbeit zusammengefasst.

Bis zum 10. Juli wird in Frankreich bei der EURO 2016 der neue Fußball-Europameister gesucht. Bis zum Finale gehen genau 50 Spiele über die Bühne – einige davon auch während der Arbeitszeit. “Das stellt viele Fußballbegeisterte vor große Probleme”, weiß Heimo Typplt, Leiter der AK-Rechtsabteilung.

EM: Was ist bei der Arbeit erlaubt?

Einen TV in der Arbeit aufstellen, das Radio anmachen, die Spiele live im Internet verfolgen oder gar einfach zu Hause zu bleiben – die Möglichkeiten, die EM auch während der Arbeitszeit zu verfolgen sind vielfältig – aber oft nicht erlaubt. Darf ich in der Arbeit Bier trinken oder ein Fantrikot tragen? Hier die arbeitsrechtlichen Dos und Don‘ts zur EURO 2016.

Fernseher aufstellen und EM schauen

“Grundsätzlich ist der TV-Konsum am Arbeitsplatz nicht Bestandteil des Dienstvertrages und somit auch nicht erlaubt”, erklärt Heimo Typplt. Deshalb ist es sinnvoll, bevor der TV aufgestellt wird, den Dienstgeber um Erlaubnis zu fragen. Ist Fernsehen während der Arbeitszeit hingegen generell gestattet oder unausweichlich, wie beispielsweise in Lokalen oder Wettbüros, muss keine Extra-Zustimmung eingeholt werden. Probleme können nur dann entstehen, wenn die geforderte Arbeitsleistung aufgrund des TV-Konsums nicht erfüllt werden kann.

Die Spiele im Radio oder online mitverfolgen

Gestattet der Arbeitgeber das Radiohören während der Dienstzeit, dürfen Arbeitnehmer natürlich auch während der EM die Spiele via Rundfunk mitverfolgen –sofern die Arbeitsleistung erbracht wird und andere Mitarbeiter oder Kunden nicht gestört werden. Ist die Privatnutzung des Internets erlaubt, so dürfen Arbeitnehmer die Spielergebnisse kurzfristig auch online abrufen. “Das Verfolgen eines gesamten Spiels im Live-Stream ist nicht möglich – da bei einer Matchmindestdauer von 90 Minuten die Arbeitsleistung kaum in vollem Umfang erbracht werden kann”, so der Leiter der AK-Rechtsabteilung.

Extra für die EURO 2016 Urlaub nehmen

Möchte sich ein Arbeitnehmer für die Fußballeuropameisterschaft Urlaub nehmen, muss dies mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Dabei sind – wie bei jedem anderen Urlaubsansuchen – die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers und die Erfordernisse des Betriebs miteinander in Einklang zu bringen. Es ist nicht möglich, dass Arbeitgeber den Arbeitnehmern den Urlaubstermin einseitig aufzwingen. Umgekehrt dürfen auch Beschäftigte den Urlaub nicht einseitig antreten oder willkürlich verlängern.

“Hat sich ein hartnäckiger Fußballfan dennoch dazu entschieden, ohne Zustimmung des Arbeitgebers der Arbeit unerlaubt fernzubleiben, so läuft er Gefahr, sich ein Eigentor zu schießen – im Sinne einer fristlosen Entlassung”, warnt Typplt.

Ein Bier auf das Nationalteam trinken

Für die EM gibt es betreffend Alkoholkonsum keine Ausnahmen. “Der Umgang mit Alkohol wird entweder in der Betriebsvereinbarung oder durch den Dienstgeber geregelt. Untersagt der Vorgesetzte Alkohol während der Arbeitszeit, dann haben sich alle Beschäftigten daran zu halten”, erklärt Heimo Typplt. Das Konsumverbot bezieht sich auf den gesamten. “Ein Verstoß gegen ein betriebsinternes Alkoholverbot kann mit Disziplinarmaßnahmen oder sogar mit der Auflösung des Dienstverhältnisses geahndet werden”, betont der Leiter der AK-Rechtsabbteilung.

Arbeiten im Österreich-Trikot samt Fanschal

Ob der Arbeitsplatz mit Flaggen geschmückt oder die Arbeit im Fußballdress angetreten werden darf, wird wesentlich davon abhängig sein, um welchen Arbeitsplatz es sich handelt. “Bei Arbeitsplätzen mit Kundenverkehr ist davon eher abzuraten. Generell soll in Branchen, wo Seriosität und Vertrauenswürdigkeit groß geschrieben werden (beispielsweise in Banken oder bei Anwälten), von Fanartikeln Abstand gehalten werden. Verboten ist es natürlich nicht – dem Dienstgeber steht es frei, Fandressen oder ähnliche Utensilien zu verbieten”, so Heimo Typplt, Leiter der AK-Rechtsabteilung.

  • VIENNA.AT
  • Flachgau
  • Was ist während der EM in der Arbeit erlaubt?
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen