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Was es braucht, um Bundespräsident zu werden

Alexander Van der Bellen darf kein drittes Mal als Bundespräsident kandidieren.
Alexander Van der Bellen darf kein drittes Mal als Bundespräsident kandidieren. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Die Wahlrechts-Regelungen sind bei der Bundespräsidentenwahl teilweise etwas anders als bei der Nationalratswahl. Man muss ein gewisses Alter haben, 6.000 Unterstützungserklärungen vorlegen können und am Wahltag die Mehrheit erreichen.
Alle Hofburg-Kandidaten im Portrait

Für die Wahl des Staatsoberhauptes gelten zum Teil andere Regeln als für Parlamentswahlen - werden doch nicht Parteien, sondern eine einzelne Person gekürt.

Bundespräsident braucht absolute Mehrheit - sonst Stichwahl

Da Koalitionen für die Mehrheit nicht möglich sind, braucht der Bundespräsident eine absolute Mehrheit. Kommt im ersten Wahlgang kein Kandidat über 50 Prozent, gibt es deshalb zwingend vier Wochen später eine Stichwahl zwischen den zwei Stimmenstärksten. Außerdem müssen Bewerber älter sein als für ein Nationalratsmandat.

Antrittsalter für BP-Wahl liegt bei 35 Jahren

Um in die Wiener Hofburg - den Amtssitz - einzuziehen, muss man spätestens am Tag der Wahl 35 Jahre alt werden (passives Wahlrecht). Mitbestimmen dürfen wie bei allen anderen Wahlen alle Österreicher und Österreicherinnen, die spätestens am Wahltag ihren 16. Geburtstag feiern. Aktiv und passiv gilt, dass das Wahlrecht zum Nationalrat gegeben sein muss, also ein Richter es nicht aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung aberkannt hat. An der Wahl teilnehmen dürfen Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Lande bzw. Auslandsösterreicher, die in die Wählerevidenz eingetragen sind.

Bundespräsident sechs Jahre Amt - zweite Kandidatur möglich

Die Amtsperiode des Bundespräsidenten dauert mit sechs Jahren länger als jene des Nationalrats (fünf Jahre). Ein amtierender Bundespräsident (bisher waren sie ausschließlich männlich) darf sich noch ein zweites Mal bewerben, aber länger als zwölf Jahre am Stück darf er nicht im Amt bleiben - Alexander Van der Bellen darf also kein drittes Mal kandidieren.

6.000 Unterstützungserklärungen für Platz am Wahlzettel nötig

Etwas anders sind auch die Erfordernisse für die Kandidatur: Um auf den Hofburg-Stimmzettel zu kommen, sind 6.000 Unterstützungserklärungen österreichweit nötig. Da es nicht um die Parteien geht - auch wenn diese immer wieder Kandidaten nominieren -, helfen Unterschriften von Abgeordneten nicht. Bei Nationalratswahlen reichen drei davon oder alternativ die Unterstützung durch 2.600 Wahlberechtigte, wobei für eine österreichweite Kandidatur in jedem Bundesland eine bestimmte Anzahl erforderlich ist. Bei der Bundespräsidentenwahl können hingegen alle 6.000 Unterschriften aus einem Bundesland kommen - man steht dennoch am österreichweit gleichen Stimmzettel.

Reihung auf Stimmzettel nach Alphabet

Auch für die Reihung auf dem Stimmzettel gelten für die Hofburg-Kür eigene Regeln: Nicht das vorige Wahlergebnis zählt (weil ja die allermeisten Kandidaten nicht neuerlich antreten), auch nicht die Zahl der Unterstützungserklärungen. Gereiht werden die Anwärter nach Alphabet, also dem Anfangsbuchstaben ihres Nachnamens.

Organisatorisch gelten allerdings in vielem gleiche Regeln wie bei der Nationalratswahl - so etwa die Regelungen zur Briefwahl, zu den Wahlzeiten (Wahlschluss ist spätestens um 17 Uhr) oder Verbotszonen. Die Wahlbehörden für die Hofburg-Kür sind die bei der vorigen Nationalratswahl gebildeten.

(APA/Red)

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