Wie weit darf der Staat gehen, wenn es um die Gesundheit der Bürger geht?
Seit Beginn der Corona-Krise wird viel mit Verordnungen regiert. Hauptsächlich, weil diese nicht durchs Parlament müssen und schneller umgesetzt werden können. Umstritten ist, wie weit das Epidemiegesetz tatsächlich Zwangsmaßnahmen erlaubt.
In einer Krisensituation ist allerdings zweitrangig, ob solche Verordnungen gesetzeskonform sind. Was die Regierung anordnet, ist zu befolgen. Und zwar so lange, bis der Verfassungsgerichtshof andere Meinung ist.
Verfassungsjurist Bußjäger
Verfassungsjurist Peter Bußjäger über die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Maßnahmen gegen die Corona-Krise.
Der Staat darf nicht alles tun, sagt der Experte im Interview mit dem ORF, aber entsprechend dem Gewicht der Interessen an der öffentlichen Gesundheit darf der Staat sehr wohl in die Freiheits- und Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen.
(VOL.AT)