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Wann landet Hass im Netz vor Gericht?

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Dennoch ist der Umgangston in sozialen Netzwerken oft rau.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Dennoch ist der Umgangston in sozialen Netzwerken oft rau. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Verläumdung, Belästigung, Cybermobbing oder gar Todesdrohungen: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Die Rechtsanwältin Katharina Braun erklärt im "Heast Oida"-Podcast, wie die rechtliche Lage aussieht.

Freiheit endet dort, wo sie die Rechte anderer angreift. Das gilt auch bei der freien Meinungsäußerung: Zwischen freier Meinungsäußerung und Beleidigung oder Verleumdung (Vorwurf einer strafbaren Handlung) liegt oft ein schmaler Grad, weiß die Wiener Rechtsanwältin Katharina Braun. Eine enorme mediale Aufmerksamkeit erhielt das Theman Hass im Netz in Österreich vor allem durch den Fall der Grünen Politikerin Sigrid Maurer und dem sogenannten "Bierwirt". Maurer selbst machte die obszönen und beleidigenden Nachrichten an sie publik, wurde infolge dessen vom "Bierwirt" wegen übler Nachrede geklagt und in erster Instanz verurteilt. Das Urteil wurde wenig später aber wieder aufgehoben, Maurer wurde Mitte Februar rechtskräftig freigesprochen.

Politiker Klagen wegen übler Nachrede

Ein weiterer Fall führt in die Kreise der österreichischen Politik. Katharina Nehammer, Ehefrau des jetzigen Bundeskanzlers Karl Nehammer, klagte mehrer Facebooknutzer wegen übler Nachrede. Sie behaupteten auf dem Sozialen Netzwerk, dass Nehammer an den Maskendeals der in Verruf geratenen "Hygiene Austria" profitiert hätte. Entschädigungen in der Höhe von 2.500 und 3.500 Euro mussten bisher gezahlt werden.

In diesselbe Kerbe schlägt eine Klage des ehemaligen Finanzministers Gernot Blümel, der auf Twitter als "vergesslich oder korrupt" bezeichnet wurde. Blümel wurde am Straflandesgericht in Wien zwar zugestimmt, eine einstweilige Verfügung wurde vom Handelsgericht aber abgewiesen: die Aussage sei durch die freie Meinungsäußerung gedeckt.

Was gilt nun als freie Meinungsäußerung?

Oft kommt es auf die Formulierung an, ob eine Aussage strafrechtlich relevant ist oder nicht: "Meinen ist sicherer als eine Tatsachenaussage", sagt Rechtsanwälting Braun. "Denn Meinungen sind grundsätzlich geschützter." Details, wie man seine Meinung im Internet kundtun kann, ohne Repressalien zu fürchten, erfahrt ihr im "Heast Oida"-Podcast.

Weitere Folgen des Heast-Oida-Podcast.

(obl)

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