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Wahlservice der Stadt Bludenz für die Europawahl 2014

Alle Wahllokale in Bludenz sind am 25. Mai von 7.30 bis 13 Uhr geöffnet.
Alle Wahllokale in Bludenz sind am 25. Mai von 7.30 bis 13 Uhr geöffnet. ©Stadt Bludenz
Bludenz. Die Stadt Bludenz möchte die Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Europawahl optimal unterstützen. Deshalb wird jedem Wahlberechtigten ab 5. Mai eine „Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2014" zugestellt.

Diese Information sollte auch am Tag der Wahl ins Wahllokal mitgebracht werden. „Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit an die Haushalte verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung”, appelliert Bürgermeister Mandi Katzenmayer. Diese Zusendung ist nämlich namentlich personalisiert und beinhaltet einen Code für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strichcode für die schnellere Abwicklung bei der Wahl.

 

Notwendige Unterlagen

 

Doch was ist mit all dem zu tun? Zur Wahl am 25. Mai im Wahllokal ist der personalisierten Abschnitt mit zu bringen. Damit wird die Wahlabwicklung erleichtert, weil nicht mehr im Wählerverzeichnis gesucht werden muss. Wenn am Wahltag nicht im Wahllokal gewählt wird, kann eine Wahlkarte für die Briefwahl beantragt werden (dafür das Service in der „Amtlichen Wahlinformation” nützen, weil dieses personalisiert ist).

 

Für die Beantragung der Wahlkarte gibt es drei Möglichkeiten: Persönlich im Rathaus Bürgerservice, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation” kann rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at die Wahlkarte beantragt werden.

 

„Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden!” betont Bürgermeister Katzenmayer in seiner Funktion als „Wahlchef” der Stadt Bludenz. Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 21. Mai. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung. Die Wahlkarte muss spätestens am 25. Mai, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. „Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben”, erklärt Katzenmayer abschließend.

 

Ein Beitrag des Amtes der Stadt Bludenz/Carmen Reiter.

 

 

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