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Wahlbehörde gewährt drei BP-Wahl-Bewerbern "Nachfrist"

Vier Bewerber hatten zu wenig Unterschriften, drei davon wird eine "Nachfrist" gewährt.
Vier Bewerber hatten zu wenig Unterschriften, drei davon wird eine "Nachfrist" gewährt. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Die Frist für die Einbringung der 6.000 Unterstützungserklärungen, die für ein Antreten bei der BP-Wahl nötig sind, endete bereits. Drei Bewerber haben nun von der Wahlbehörde eine "Nachfrist" erhalten.

Die Bundeswahlbehörde hat am Samstag drei Bewerbern um das Amt des Bundespräsidenten eine "Nachfrist" für die Vorlage der notwendigen 6.000 Unterstützungserklärungen gewährt. Tags zuvor endete die Frist für die Einbringung der Wahlvorschläge. Sieben der elf eingebrachten Vorschläge waren ausreichend unterstützt, vier nicht. Einer dieser vier gilt wegen des fehlenden Kostenbeitrags von 3.600 Euro als nicht eingebracht, gab die Behörde am Abend gegenüber der APA bekannt.

BP-Wahl: Drei Bewerber erhielten "Nachfrist" bis Dienstag

Damit können drei der Bewerber noch bis Dienstag (24.00 Uhr) weitere Unterschriften sammeln. Eingereicht haben ihren Vorschlag am Freitag trotz fehlender Unterstützungserklärungen Wolfgang Ottowitz, David Packer, Johann Peter Schutte und Robert Marschall. Wer von ihnen keinen Kostenbeitrag beigebracht hat, gab die Wahlbehörde am Samstag nicht bekannt.

Freilich wäre es eine Überraschung, sollte sich der Stimmzettel damit weiter vergrößern - das legt zumindest ein Blick in die Vergangenheit nahe: So nutzte etwa Marschall auch schon bei seinem Antritt 2016 die Nachfrist - und hatte dann auch am Ende dennoch nicht einmal ein Viertel der nötigen Unterstützer. Nach Ablauf der Nachfrist am Dienstag zählt die Wahlbehörde noch einmal die Unterstützungserklärungen. Am Donnerstag tritt sie dann neuerlich zusammen, um (wie vom Gesetz vorgesehen am 31. Tag vor der Wahl) die Wahlvorschläge abzuschließen und kundzumachen. Dann können die Stimmzettel in Druck gehen.

Elf Wahlvorschläge bei abgegeben, sieben davon gültig

Insgesamt wurden bis zur Frist am gestrigen Freitag (17 Uhr) elf Wahlvorschläge bei der Bundeswahlbehörde abgegeben. Ausreichend unterstützt waren sieben davon, sie werden fix am Stimmzettel stehen. MFG-Chef Michael Brunner, der Blogger Gerald Grosz (früher FPÖ/BZÖ), FPÖ-Kandidat Walter Rosenkranz, Schuhfabrikant Heinrich Staudinger, Amtsinhaber Alexander Van der Bellen, Rechtsanwalt und Ex-"Krone"-Kolumnist Tassilo Wallentin sowie Bierpartei-Gründer Dominik Wlazny (alias "Marco Pogo") werden in alphabetischer Reihenfolge am Stimmzettel stehen.

Van der Bellen mit meisten Unterstützungserklärungen

Die Zahl der über die Marke von 6.000 hinausgehenden Unterstützungserklärungen tut für die Reihung am Stimmzettel nichts zur Sache, auch wird sie nur von den Kandidaten selbst kundgetan. Van der Bellen hat mit laut eigenen Angaben rund 28.000 Unterschriften die meisten erreicht, gefolgt von Rosenkranz mit 18.500 und Wallentin mit 18.000. Brunner berichtete von rund 15.000 Unterschriften, Staudinger zählte 9.085. Grosz gab die Zahl mit über 9.000 an und Wlazny - der als Erster eingereicht hatte - mit mehr als 6.000.

Neben den sieben fix am Wahlzettel stehenden Kandidaten für die Bundespräsidentschaftswahl am 9. Oktober haben in den vergangenen dreieinhalb Wochen insgesamt an die 20 weitere Kandidaturwillige versucht, auf den Stimmzettel zu kommen. Dieser ist jedenfalls bereits jetzt schon lang wie nie zuvor: Nur bei der ersten Direktwahl 1951 sowie bei der vorangegangenen Wahl 2016 gab es mit jeweils sechs Kandidaten eine annähernd ähnlich große Auswahl.

(APA/Red)

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