Vorschau auf 2025: Was sich für Arbeitnehmer und Konsumenten ändert

Hier sind die zentralen Regelungen und Änderungen zusammengefasst.
Arbeit: Neues Telearbeitsgesetz
Ab 2025 ersetzt das Telearbeitsgesetz die bisherigen Homeoffice-Regelungen. Es ermöglicht ortsungebundenes Arbeiten an Orten wie Parks, Kaffeehäusern oder Coworking-Spaces. Voraussetzung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Kritik gibt es am Unfallversicherungsschutz, der beispielsweise auf Wegen zu Supermärkten nicht greift.
Einwegpfand auf Plastikflaschen und Getränkedosen
Ab 1. Januar 2025 wird in Österreich ein Einwegpfand von 25 Cent pro Plastikflasche oder Getränkedose eingeführt. Das Pfandsystem gilt auch für den Onlinehandel und Automaten. Ausnahmen gibt es unter anderem für Milchprodukte und Tetrapaks. Rückgabestellen müssen flächendeckend verfügbar sein.
Energie: Steigende Kosten
Der Stromkostenzuschuss endet am 31. Dezember 2024. Für Haushalte bedeutet dies Mehrkosten von rund 180 Euro jährlich, zusätzlich zu höheren Netztarifen (+73 Euro pro Haushalt). Auch bei Gas steigen die Kosten um etwa 93 Euro im Jahr. Einkommensschwache Haushalte müssen zudem auf den Netzkostenzuschuss verzichten.
Bildung: Neuerungen an Schulen
Die vorwissenschaftliche Arbeit für Maturant:innen wird durch die "abschließende Arbeit" ersetzt, die auch als Podcast oder Videoreportage gestaltet werden kann. Zudem wird die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) ab September 2025 als verbindliche Übung angeboten. Schulen müssen bis Mitte 2025 Konzepte zum Kinderschutz entwickeln.
Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe wird erhöht:
- von 132,30 € auf 138,40 € für Kinder ab der Geburt
- von 141,50 € auf 148 € für Kinder ab dem dritten Geburtstag
- von 164,20 € auf 171,80 € für Kinder ab dem 10. Geburtstag
- von 191,60 € auf 200,40 € für Kinder ab dem 19. Geburtstag
Die Mehrkindzuschläge werden angehoben:
- von 8,20 € auf 8,60 € für zwei Kinder
- von 20,20 € auf 21,10 € für drei Kinder
- von 30,70 € auf 32,10 € für vier Kinder
- von 37,20 € auf 38,90 € für fünf Kinder
- von 41,50 € auf 43,40 € für sechs Kinder
- von 60,30 € auf 63,10 € für sieben Kinder und jedes weitere Kind
Die Zuverdienstgrenze von volljährigen Kindern zur Familienbeihilfe steigt von 16.455 € auf 17.212 € pro Jahr.
Das Schulstartgeld wird von 116,10 € auf 121,40 € angehoben.
Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt wird, wenn Sie lohnsteuerpflichtig sind, steigt von 67,80 auf 70,90 Euro.
Pension
Das Gesamtpensionseinkommen ist zu erhöhen
- wenn es nicht mehr als 6.060 € beträgt, um 4,6 %.
- wenn es über 6.060 € beträgt, um 278,76 €.
Ausgleichszulage (Mindestpension)
- Die Richtsätze für die Ausgleichszulage werden um 4,6% erhöht. Das ergibt folgende Beträge:
- für Alleinstehende: 1.273,99 €
- für Ehepaare: 2.009,85 €
Ausgleichszulage zur Waisenpension:
- Erhöhung pro Kind: 196,57 €
- Halbwaise bis 24 Jahre: 468,58 €
- Halbwaise über 24 Jahre: 832,68 €
- Vollwaise bis 24 Jahre: 703,58 €
- Vollwaise über 24 Jahre: 1.273,99 €
Ausgleichszulagenbonus/Pensionsbonus für Langzeitversicherte:
- Bei Vorliegen von 30 Erwerbsjahren gebührt ein Pensions-/Ausgleichszulagenbonus von maximal 188,60 €, wenn das Gesamteinkommen 1.386,20 € nicht übersteigt.
- Bei 40 Erwerbsjahren beträgt der Bonus maximal 481 €, wenn das Gesamteinkommen 1.656,05 € nicht übersteigt; Eheparter:innen gebührt (bei Vorliegen von 40 Erwerbsjahren) maximal 480,41 €, wenn das Gesamteinkommen samt Nettoeinkommen des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin 2.235,34 € unterschreitet.
Krankenversicherung
Selbstversicherung in der Krankenversicherung
Beitragsgrundlage: 6.977,40 €
- der Monatsbeitrag 526,79 €
- begünstigte Selbstversicherung für Studenten 73,48 €
- Mindestbeitrag bei einem Herabsetzungsantrag: 73,48 €
- für Personen, die ihren Lebensunterhalt aus Unterhaltsleistungen bestreiten: 131,70 €
Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Wer geringfügig arbeitet und sich selbst versichern möchte, bezahlt 77,81 € monatlich (Krankenversicherung und Pensionsversicherung).
Das Krankengeld bei Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung beträgt 197,93 € pro Kalendermonat. Ihr Wochengeld beträgt in diesem Fall 11,87 € täglich.
Rezeptgebühr
Die Rezeptgebühr beträgt 7,55 €.
Sie sind von der Rezeptgebühr befreit bis zu einem monatlichen Nettoeinkommen:
- für Alleinstehende 1.273,99 €
- für Ehepaare 2.009,85 €
Bei überdurchschnittlichen Ausgaben infolge von Leiden und Gebrechen sind Sie befreit bis zu einem monatlichen Nettoeinkommen:
- für Alleinstehende 1.465,09 €
- für Ehepaare 2.311,33 €
Kostenanteil für Heilbehelfe
Der Kostenanteil für Heilbehelfe beträgt 43 €. Bei Sehbehelfen beträgt der Kostenanteil 129€.
Service-Entgelt für die E-Card
Das Service-Entgelt für die E-Card 2025 beträgt 14,65 €.
Zuzahlung bei Maßnahmen der Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge („Kur“)
Sie sind von Zuzahlungen befreit bei einem Einkommen bis zu 1.273,99 €.
Bei einem Bruttoeinkommen
- bis 1.855,37 € zahlen Sie 10,31 € zu.
- bis 2.436,76 € zahlen Sie 17,67 € zu.
- über 2.436,76 € zahlen Sie 25,04 € zu.
Pflegegeld
Das Pflegegeld wird mit dem Anpassungsfaktor erhöht, also um 4,6 %.
- Stufe 1: 200,80 €
- Stufe 2: 370,30 €
- Stufe 3: 577,00 €
- Stufe 4: 865,10 €
- Stufe 5: 1.175,20 €
- Stufe 6: 1.641,10 €
- Stufe 7: 2.156,60 €
Steuern
Der Steuertarif wird inflationsangepasst.
Alleinerzieher- bzw. Alleinverdienerabsetzbetrag jährlich:
- Mit einem Kind: 601 €
- Mit zwei Kindern: 813 €
- Zusätzlich für jedes weitere Kind: 268 €
Unterhaltsabsetzbetrag monatlich:
- Mit einem Kind: 37 €
- Mit zwei Kindern zusätzlich: 55 €
- Zusätzlich für jedes weitere Kind: 73 €
Beförderungszuschuss
Wenn Sie eine Dienstreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln unternehmen und dafür Ihre privat gekaufte Wochen-, Monats- oder Jahreskarte nutzen, kann Ihnen Ihr:e Arbeitgeberin ab 2025 einen Beförderungszuschuss steuerfrei auszahlen:
- Für die ersten 50 Kilometer der Wegstrecke: 0,50 €/Kilometer
- Für die nächsten 250 Kilometer: 0,20 €/Kilometer
- Darüber: 0,10 €/Kilometer
Pro Wegstrecke können maximal 109 € steuerfrei bezahlt werden.
Reisekosten
Ab 2025 beträgt das Kilometergeld einheitlich für alle Verkehrsmittel (Kfz, Fahrrad) 0,50 € pro Kilometer.
Das Tagesgeld für Inlandsreisen wird auf 30 € erhöht. Das pauschale Nächtigungsgeld bei Inlandsdienstreisen beträgt nunmehr 17 €.
(VOL.AT)