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Vorbestrafter stahl 540 Euro: Zwölf Monate Gefängnis

Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig ©VOL.AT
Feldkirch - Ein 60-jähriger Algerier mit acht Vorstrafen klaute einem Busfahrer und einem Lokalgast die Geldtasche.

Aus einem unversperrten Reisebus hat ein Algerier nach Ansicht des Richters am 10. September 2016 in Bregenz dem Busfahrer die Geldtasche mit 380 Euro, Kreditkarten, Bankomatkarte, Personalausweis und Führerschein gestohlen. Zudem hat der 60-Jährige nach den Feststellungen des Gerichts in einem Café in der Bregenzer Fußgängerzone einem Lokalgast die Geldtasche mit 160 Euro geklaut.

Nicht rechtskräftig

Vor allem dafür wurde der mit acht Vorstrafen belastete Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu zwölf Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil von Richter Gabriel Rüdisser ist nicht rechtskräftig.

Der Schuldspruch erfolgte wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, Entfremdung unbarer Zahlungsmittel, Urkundenunterdrückung und Gebrauchs fremder Ausweise. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Haft betragen.

Mit der Bankomatkarte des Busfahrers hat der Angeklagte laut Urteil versucht, bei zwei Geldautomaten jeweils 400 Euro abzuheben. Zudem hat der Algerier sich in einem Hotel in Bludenz und dann vor der Polizei mit der Identitätskarte eines Italieners falsch ausgewiesen.

Schwerpunktaktion

Der von Andreas Mandl verteidigte Untersuchungshäftling bestritt die Diebstähle. Er wurde aber bei einer Gelddiebstähle-Schwerpunktaktion der Polizei kontrolliert. Dabei wurden die Bankomatkarte des Busfahrers und Dokumente aus der Geldtasche des Lokalgastes sichergestellt. Außerdem filmte eine Überwachungskamera den Angeklagten im Bregenzer Lokal zur Tatzeit.

Der bestohlene Lokalgast sagte gestern vor Gericht, er sei „wahnsinnig stolz, dass der Rechtsstaat so funktioniert“ und der Täter für seine Taten bestraft werde.

„Der Rechtsstaat funktioniert in Ihrem Fall besonders gut“, merkte dazu Richter Rüdissser an. Weil das Opfer seinen Schaden ersetzt bekomme. Schließlich hatte der beschuldigte Arbeitslose bei seiner Festnahme 4400 Euro bei sich.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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