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Vorbestrafter kam mit Diversion davon

Der Angeklagte übernahm Verantwortung für sein Fehlverhalten
Der Angeklagte übernahm Verantwortung für sein Fehlverhalten
Ausnahmsweise Geldbuße für Angeklagten mit acht Vorstrafen. Er hatte einen Radfahrer geschlagen.

Von Seff Dünser (NEUE)

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Der Angeklagte habe so viel Glück, dass er Geburtstag, Weihnachten und Ostern an einem Tag feiern könne, sagte der Staatsanwalt. Das gelte nicht nur für ein Jahr, sondern gleich für das ganze Jahrhundert. Denn einem Beschuldigten mit bereits acht Vorstrafen, davon sechs einschlägigen wegen Aggressionsdelikten, droht für bei einem Schuldspruch im Regelfall zumindest eine bedingte Gefängnisstrafe. Der 50-jährige Unterländer kam beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch jedoch ausnahmsweise sogar mit einer Diversion davon. Damit blieb ihm eine weitere Vorstrafe erspart.

Als Quadfahrer hatte er nach Darstellung des Staatsanwalts in Dornbirn einen Radfahrer mit einem Faustschlag ins Gesicht leicht verletzt. Damit soll der Beschuldigte den Fahrradfahrer dazu gezwungen haben, die Einbahnstraße zu verlassen. Die Anklage lautete auf Körperverletzung und Nötigung.

Der Angeklagte übernahm Verantwortung für sein Fehlverhalten. Zudem liegt nach Angaben von Verteidiger Alexander Wirth seine letzte Vorstrafe bereits acht Jahre zurück. Deshalb gewährte ihm die Richterin eine Geldbuße. Wenn der Unternehmer dem Gericht 950 Euro überweist, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden. Mit der diversionellen Erledigung waren der Angeklagte und der Staatsanwalt einverstanden.

"Nicht im Wilden Westen"

Der Angeklagte entschuldigte sich im Gerichtssaal per Handschlag beim Geschädigten. „Fahr vorsichtiger!“, ermahnte der Südosteuropäer das Opfer. „Wir sind aber nicht im Wilden Westen“, in dem das Faustrecht galt, erwiderte der Angestellte.

Der Angeklagte war selbst am Ende der Gerichtsverhandlung noch der offenbar irrigen Ansicht, der Fahrradfahrer sei vor dem angeklagten Vorfall in der Einbahnstraße verbotenerweise in der Gegenrichtung gefahren. Dazu merkte die Richterin an, Radfahrern sei es in der Straße ausdrücklich erlaubt, gegen die Einbahn zu fahren.

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