Wenn die Anklage bei Gericht eingeht, ist sie noch nicht automatisch rechtskräftig. Der Angeklagte hat jetzt noch die Möglichkeit gegen die Anklageschrift Einspruch zu erheben. Wenn dem so ist, dann wird der Fall an das Oberlandesgericht weitergeleitet, wo dann entschieden wird, ob die Anklage bestätigt oder zurückgewiesen wird.
Äußerst genaues Aktenstudium ist Voraussetzung
Wenn nun die Anklage bestätigt wird, kommt der Akt zurück an das zuständige Gericht. Damit beginnen auch die Vorbereitungen für den Richter. Je nach Aktenumfang hat sich der Richtiger professionell und sehr genau mit den Fallakten zu befassen und alle Eventualitäten zu prüfen, die für den Fall wichtig werden könnten. Es gibt auch Zwischenverfahren, in dem zum Beispiel während der Vorbereitungszeit es notwendig wird, ein Gutachten zu ergänzen oder andere Beweise einzuholen, die der Vorsitzende für das Schwurgerichtsverfahren für notwendig hält.
Aktenmaterial ist sehr umfangreich
Der Richter hat viele Akten parallel zu bearbeiten. Er muss sich die Zeit so einteilen, dass er sich im angemessen Umfang mit den Aktenbergen befassen kann. „Bei Schwurgerichtsverfahren sind es oft dicke Akten mit mehrere Bänden, vielen Materialien, Zeugenaussagen, Urkunden, Beweismitteln und Gutachten. Es ist für den Richter unerlässlich, dass ein solcher Akt vollständig studiert wird“, weiß Kraft aus eigener Erfahrung. Dabei müsse der Richter auch erkennen, was für den Prozess relevant sei. Wenn der Richter das Material aufgearbeitet hätte, kann der Richter auch festlegen, wann der Prozess anberaumt werden kann und wie lange ein Prozess möglicherweise dauern wird. „Das ist eine besondere Technik, die man lernen muss und ein Strafrichter, der in diesem Fach schon längere Zeit tätig ist, ist hier ein Profi“, meint Kraft.
Objektivität ist gewährleistet
Zu Beginn des Jahres wird bei Gericht eine feste Geschäftsverteilung erstellt, die festlegt, wer die Prozesse – also Einzelrichterverfahren, Schöffenverfahren oder Geschworenenverfahren – in welcher Form abzuführen hat. „Es gibt dazu ein festgelegtes Rad. Jeder Richter bekommt einen Schwurgerichts- oder Schöffenprozess und wenn das Rad fertig ist, bekommt der Richter wiederum einen neuen Prozess“, erklärt Kraft. Es sei somit zufällig, welchen Akt die Richter erhalten. Somit soll die Objektivität für die Verfahren gewährleistet werden.
Umfangreiche Prozessvorbereitung für Richter
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