Österreichweit wehren sich die Gastronomen, besonders Betreiber von Nachtlokalen, gegen das allgemeine Rauchverbot und berufen sich dabei auf den Anrainerschutz. Das Rauchverbot hätte eine hohe Lärmbelästigung für Anrainer von Nachtlokalen zur Folge, wenn die Besucher vor die Lokalitäten zum Rauchen gehen werden.
"Nachtgastronomie für Anrainer"
So auch die Initiative "Nachtgastronomie für Anrainer", der sich bereits über 1.000 Gastronomiebetriebe angeschlossen haben. Hier wurde ein Individualantrag an den Verfassungsgerichtshof eingebracht, um das Verbot in dieser Form abzuwenden.
Lerch reicht Antrag ein
Einer der Gastronomen, die sich gegen das Verbot wehren, ist Marcel Lerch, Inhaber der Gastronomie-Gesellschaften iTaly Sportsbar in Lustenau, des "Schmugglar" und Gesellschafter der Neptun Bar in Bregenz. Auch er hat nun einen Individualantrag auf Gesetzesprüfung beim Verfassungsgerichtshof eingereicht, beruft sich allerdings nicht auf den Anrainerschutz. Lerch argumentiert mit der Rechtsordnung und dass man sich auf bestehende Gesetze verlassen können muss, sowie auf die Eigentums- und Erwerbsfreiheit und auf den Gleichheitssatz.
(Red.)