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Vorarlberger Unternehmen entschädigt gemobbten Arbeitnehmer

Der Mann verlangte Schmerzengeld vom Unternehmen./Symbolbild
Der Mann verlangte Schmerzengeld vom Unternehmen./Symbolbild ©VOL.AT/Rauch/Pixabay
Einigung in Arbeitsprozess: Gekündigter Arbeitnehmer erhält von Ex-Arbeitgeber 7000 Euro. Beklagtes Unternehmen bestritt aber, dass homosexueller Kläger gemobbt wurde.

Von Seff Dünser/NEUE

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Auch wegen seiner Homosexualität sei er als Verkaufsmitarbeiter im Innendienst in dem großen Unterländer Unternehmen von Arbeitskollegen und Vorgesetzten aus der Teamleitung gemobbt worden, behauptete der gekündigte Arbeitnehmer in seiner Klage. Der Kläger forderte dafür von seinem ehemaligen Arbeitgeber, der seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen sei, 12.000 Euro, davon 10.000 Euro als Schmerzengeld.

Im Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch verständigten sich die Streitparteien auf eine gütliche Einigung. Demnach bezahlt das beklagte Unternehmen dem von Florin Reiterer anwaltlich vertretenen Kläger als Schadenersatz 7000 Euro und übernimmt mit 372 Euro die halben Gerichtsgebühren. Damit soll das Gerichtsverfahren ohne Urteil beendet werden. Der gerichtliche Vergleich kann noch bis Ende September für ungültig erklärt werden; sollte widerrufen werden, müssten die Arbeitsrichter doch urteilen.

Kein Eingeständnis

Das beklagte Unternehmen hat nach Angaben der Wirtschaftskammer, die sie juristisch vertritt, den Kompromiss aus wirtschaftlichen Überlegungen zur Vermeidung eines langwierigen Prozesses geschlossen. Der Vergleich sei kein Schuldeingeständnis. Der Kläger sei nicht gemobbt worden. Die Homosexualität des Klägers sei nie thematisiert worden. Man habe ihm einen anderen Außendienstmitarbeiter zugeteilt und seine Arbeitszeit verkürzt und damit seinen Wünschen entsprochen.

Es habe Probleme mit ihm gegeben, weil er zu ungenau und unkonzentriert gearbeitet habe. Die Dienstgeberkündigung sei erfolgt, nachdem der Kläger sich schon drei Monate lang im Krankenstand befunden habe und keine Verständigung mehr mit ihm möglich gewesen sei.

Systematisch schlecht behandelt

Der Kläger hingegen behauptete in seiner Klage, er sei an seinem Arbeitsplatz sys­tematisch schlecht behandelt worden, auch wegen seiner Homosexualität. So habe die Teamleiterin zu ihm gesagt, Menschen wie er seien zu weich. Auch wegen seiner sexuellen Orientierung sei er abgewertet und beleidigt worden.

Der ihm zugeteilte Außendienstmitarbeiter habe ihn wiederholt respektlos behandelt. Er habe Vorfälle der Teamleitung und Personalabteilung gemeldet, aber keine Unterstützung erfahren. Die belastende Situation am Arbeitsplatz habe bei ihm zu einem Nervenzusammenbruch und einem mehrmonatigen Krankenstand für eine psychiatrische Behandlung geführt.

(Red.)

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