Vorarlberger Pendler aufgepasst: Das gilt ab August in der Schweiz

1. Handyverbot an Schweizer Schulen
Ab 1. August tritt in mehreren Schweizer Kantonen ein umfassendes Handyverbot an Volksschulen in Kraft – darunter der Kanton Aargau und Nidwalden.
Kinder dürfen ihre Smartphones dann weder im Unterricht noch in der Pause oder auf Schulausflügen benutzen. Das betrifft auch Vorarlberger Familien, deren Kinder grenzüberschreitend zur Schule gehen.
2. Kurzarbeitsgeld wird länger bezahlt
Für viele grenznah tätige Vorarlberger Arbeitnehmer besonders wichtig: Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung wurde vom Schweizer Bundesrat auf 18 Monate verlängert – gültig ab 1. August bis Juli 2026. Begründet wird das mit der wirtschaftlich angespannten Lage und dem Wunsch nach mehr Planungssicherheit für Betriebe.
3. Neue Zölle durch Donald Trump – Auswirkungen auf Vorarlberger Exporteure noch unklar
Ab 1. August gelten neue Zölle zwischen der EU und den USA. Während die EU unter anderem 15 % Zoll auf Exporte zahlt, dürfen US-Firmen fast zollfrei liefern. Welche Folgen das konkret für Vorarlberger Betriebe mit Export in die Schweiz oder über die Schweiz hinaus hat, ist derzeit noch offen.
4. Cybersicherheitsregeln für smarte Geräte verschärft
Smartphones, Smartwatches, Babyphones – Geräte, die mit dem Internet verbunden sind, müssen ab 1. August strengere Anforderungen in puncto Datenschutz erfüllen. Ziel: besserer Schutz vor unbefugtem Zugriff und Betrug. Wer solche Produkte in der Schweiz verkauft oder nutzt, ist davon betroffen.
5. Umweltgesetze werden angepasst
Neue Vorschriften betreffen Stromleitungen, Hochwasserschutz und die Abfallwirtschaft. Diese Änderungen haben besonders für Bau- und Entsorgungsfirmen mit Sitz in Vorarlberg, die auch in der Schweiz tätig sind, direkte Relevanz.
6. Neuer Wettkampf für Schweizer Armee – erstmals seit 2019
Ab 1. August darf die Schweizer Armee wieder Armeewettkämpfe durchführen. Zwar betrifft das hauptsächlich dienstpflichtige Schweizer Soldaten, aber: Auch Vorarlberger mit Schweizer Pass oder doppelter Staatsbürgerschaft könnten einberufen werden.
7. Terrorismusbekämpfung wird europäisch vernetzt
Neu ist auch die intensivere Zusammenarbeit bei Terrorabwehr und Kriminalitätsbekämpfung. Daten wie Fingerabdrücke oder Fahrzeughalterinfos sollen EU-weit automatisiert abgeglichen werden – was bei Kontrollen auf beiden Seiten der Grenze spürbar werden kann.
(VOL.AT)