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Vorarlberger Landtag stellte Weichen für die Wahlen

Für den März-Termin eingereichte Wahlvorschläge behalten ihre Gültigkeit
Für den März-Termin eingereichte Wahlvorschläge behalten ihre Gültigkeit ©VOL.AT
Der Vorarlberger Landtag hat am Mittwoch die Weichen für die Abhaltung der Gemeinde- und Bürgermeisterwahlen im September gestellt.
Vorarlberg wählt am 13. September

Mit der Änderung des Gemeindewahlgesetzes wurde klar gestellt, dass es sich im September formal um einen völlig neuen Wahlgang handelt. Dennoch behalten die für den März-Termin eingereichten Wahlvorschläge ihre Gültigkeit. Der Beschluss fiel einstimmig.

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Absage wegen Corona

Die Vorarlberger Gemeindevertretungswahlen hätten ursprünglich am 15. März stattfinden sollen. Am 12. März wurden sie allerdings wegen der Corona-Pandemie zum Schutz der Bevölkerung und der Wahlkommissionen kurzfristig abgesagt. Als Grundlage für die Absage diente Artikel 14 der Landesverfassung, in dem es heißt: "Bei außerordentlichen Verhältnissen, welche die Durchführung fälliger Gemeindevertretungswahlen unmöglich machen, können die Wahlen bis zu neun Monate nach Beendigung dieser Verhältnisse durchgeführt werden."

Neuer Stichtag

Die neuen Bestimmungen im Gemeindewahlgesetz sehen nun vor, dass die Landesregierung die Gemeindewahlen neu auszuschreiben hat, mit einem neuen Stichtag wird es für die Wahl im September auch ein "aktuelles" Wählerverzeichnis geben. Alle auf den ursprünglichen Wahltag ausgerichteten Wahlhandlungen sind ungültig - das betrifft etwa auch die Wahlkarten. Bereits bei den Wahlbehörden eingelangte Wahlkarten müssen ungeöffnet vernichtet werden.

Wahlvorschläge bleiben

Die einzige Ausnahme bilden die für März eingebrachten und abgeschlossenen Wahlvorschläge - diese behalten ihre Gültigkeit, damit Wahlwerber nicht neuerlich Unterschriften sammeln müssen. Eine Abänderung von Wahlvorschlägen ist aber möglich. Im März wären 214 Parteilisten bei der Gemeindevertretungswahl und 134 Kandidaten bei der Bürgermeisterdirektwahl angetreten.

Kürzere Legislaturperiode?

Kontrovers diskutiert wurde im Landtag eine Verkürzung der Legislaturperiode, die eine Durchführung der für 2025 anstehenden Gemeindevertretungswahl - wie in Vorarlberg üblich - im März ermöglichen würde. Dafür wäre eine Änderung der Landesverfassung nötig, was NEOS, FPÖ und SPÖ für sachlich nicht begründbar hielten. Über die Änderung soll am Abend im Landtag abgestimmt werden, von einer Annahme ist auszugehen, da ÖVP und Grüne über eine Zwei-Drittel-Mehrheit verfügen.

Die Vorarlberger Gemeinden haben sich erst in dieser Woche mehrheitlich für den 13. September als neuen Wahltermin ausgesprochen. Die Vorarlberger Landesregierung wird am kommenden Dienstag (16. Juni) den entsprechenden Beschluss fassen.

(APA)

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