Vorarlberger gewinnt Rekord-Jackpot: "Gewinner hat sich gerade gemeldet"

Das bestätigte Presse-Sprecherin Gerlinde Wohlauf von den Österreichischen Lotterien auf Anfrage von VOL.AT. "Während ich Ihnen antworte, hat sich die Person gemeldet, die den Solosechser gewonnen hat", erklärte Wohlauf. "Er/sie wird sich mit dem Großgewinnerbetreuer in Verbindung setzen."
Ob weitere Informationen zur Identität veröffentlicht werden, sei derzeit noch offen.
Spielquittung als offizieller Nachweis
Der Gewinn wird nur gegen Vorlage des Originalbelegs ausgezahlt. "Die entsprechende Quittung ist das 'Gewinnerpapier'", erklärte Wohlauf. "Das bedeutet, dass derjenige, der/die die Quittung zu uns bringt bzw. uns zuschickt oder die Quittung durch unseren Großgewinnerbetreuer in die Zentrale gelangt, als Gewinner anerkannt wird."
Auszahlung nach Frist
Für die Auszahlung ist eine Gewinnanforderung samt Bankverbindung erforderlich. "Der Gewinnbetrag wird nach einer vierwöchigen Reklamationsfrist überwiesen", so Wohlauf. Für Beträge bis 1.000 Euro entfällt diese Frist.
Beratung bei Großgewinnen
Ab einem Gewinn von 80.000 Euro wird eine individuelle Beratung angeboten. "Gerne bieten wir ab einer Gewinnhöhe von 80.000 Euro die Beratung unseres Großgewinnerbetreuers an", so Wohlauf. Dieser begleite die betroffene Person beim Umgang mit der neuen Lebenssituation: "Bei dem Gespräch geht es nicht um die Anlage des Geldes, sondern um den Umgang mit der neuen Lebenssituation."
Drei Jahre Frist
Für die Inanspruchnahme des Gewinns gilt eine Frist von drei Jahren. Weitere Informationen finden sich auf der Website der Österreichischen Lotterien.
(VOL.AT)