Vorarlberg wählt: Ab Montag Wahlkarten beantragen und sofort wählen

In Vorarlberg beginnt fast zeitgleich, passend zu diesem Anlass, am Montag, den 16. September, die Wahlkartenausstellung für die bevorstehende Landtagswahl, die am 13. Oktober 2024 stattfinden wird.
Wallner ruft zur Teilnahme auf
Landeshauptmann Markus Wallner appellierte in diesem Zusammenhang an die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Landes, von ihrem demokratischen Recht Gebrauch zu machen: „Nutzen Sie Ihre Stimme und nehmen Sie an der politischen Willensbildung teil.“ Er verwies auf die vielfältigen Möglichkeiten, sich an der Wahl zu beteiligen, sowohl persönlich als auch per Wahlkarte.
Versand und Ausgabe der Wahlkarten ab 16. September
Ab Montag, den 16. September 2024, können die ersten beantragten Wahlkarten durch die Gemeinden versendet bzw. ausgegeben werden. Personen, die am Wahltag nicht in ihrem zuständigen Wahllokal wählen können – etwa wegen Ortsabwesenheit, gesundheitlicher Gründe oder eines Aufenthalts im Ausland – haben Anspruch auf eine Wahlkarte. Mit dieser können sie dennoch an der Wahl teilnehmen.
Sofortige Stimmabgabe bei persönlicher Antragstellung möglich
Wer seine Wahlkarte ab dem 16. September persönlich bei der zuständigen Gemeinde beantragt, hat die Möglichkeit, direkt vor Ort per Briefwahl seine Stimme abzugeben. Hierfür stehen in den Gemeindeämtern und Rathäusern spezielle Wahlzellen zur Verfügung. Wahlkarten, die schriftlich beantragt wurden, werden per Einschreiben an die angegebene Adresse versendet. Bei Nutzung einer „qualifizierten elektronischen Signatur“ über „ID Austria“ entfällt der Einschreibezwang.
Mobile Wahlbehörde für eingeschränkte Personen
Für mobilitätseingeschränkte Personen, die das Wahllokal nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, von der besonderen Wahlbehörde am Wahltag aufgesucht zu werden. Dieser Service kann bereits bei der Wahlkartenbeantragung oder bis spätestens Freitag, den 11. Oktober 2024, um 12 Uhr beantragt werden.
Fristen und Modalitäten für die Beantragung von Wahlkarten
Die Beantragung einer Wahlkarte ist schriftlich (per Brief, E-Mail oder Online-Antrag auf www.meinewahlkarte.at) bis spätestens Mittwoch, den 9. Oktober 2024, möglich. Mündliche Anträge können bis Freitag, den 11. Oktober 2024, um 12 Uhr gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig, und die Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers muss nachgewiesen werden.
Vielfältige Möglichkeiten zur Stimmabgabe mit Wahlkarte
Mit einer Wahlkarte stehen den Wählerinnen und Wählern mehrere Optionen zur Verfügung:
- Stimmabgabe per Briefwahl im In- oder Ausland
- Abgabe der Wahlkarte per Post, im Gemeindeamt oder in einem Wahllokal am Wahltag
- Wählen in einem speziellen Wahllokal für Wahlkartenwähler
- Stimmabgabe vor der besonderen Wahlbehörde am Wahltag
Versand der offiziellen Wahlunterlagen Ende September
Die „Amtlichen Wahlunterlagen“ für die Landtagswahl 2024 werden zwischen dem 30. September und 4. Oktober an alle Wahlberechtigten in Vorarlberg versendet. Diese Unterlagen beinhalten die „Amtliche Wahlinformation“ und den „Amtlichen Stimmzettel“. Mit dabei sind auch ein persönlicher Zahlencode und ein Wahlkartenantrag, die zur Beantragung einer Wahlkarte im Internet verwendet werden können. Wer bereits vor dem Erhalt der Unterlagen eine Wahlkarte beantragen möchte, kann dies ohne Zahlencode tun.
(VOL.AT)