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Vorarlberg-Wahlen 2020: Drei Möglichkeiten Ihre Stimme abzugeben

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Urnenwahl, Briefwahl und Wahlkartenwahl sind die drei Möglichkeiten der Vorarlberger am 15. März.
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Landtagsparteien und viele Listen treten an

Urnenwahl, Briefwahl und Wahlkartenwahl (innerhalb der eigenen Gemeinde bzw. vor einer "fliegenden" Wahlkommission) sind die drei Möglichkeiten der Vorarlberger, am 15. März ihre Gemeindevertretungen und Bürgermeister zu wählen. Für die Briefwahl muss man eine Wahlkarte beantragen - auch wenn in Vorarlberg die Stimmzettel ins Haus kommen.

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Urnenwahl

Wie schon bei der Landtagswahl wurden jedem Wahlberechtigten seine - diesmal zwei - Stimmzettel (Gemeindevertretung und Bürgermeister) zusammen mit der Amtlichen Wahlinformation zugesandt. Dass diese nur für die Urnenwahl am 15. März vorgesehen sind, sieht man am beigelegten schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert - bzw. dem persönlichen Zahlencode (auf der Wahlinfo) für den Online-Antrag auf http://www.wahlkartenantrag.at.

Zeit dafür hat man noch bis kurz vor der Wahl: Schriftliche Anträge (auch online) werden bis Mittwoch, 11. März, entgegengenommen. Persönlich kann man sich noch bis Freitag, 13. März, eine Wahlkarte am Gemeindeamt abholen bzw. von einer bevollmächtigten Person abholen lassen.

Briefwahl

Für den Postweg ist es dann allerdings zu spät. Denn die Briefwahlstimme muss dann de facto schon am Freitag bei der Gemeinde ankommen. Es gibt allerdings noch andere Möglichkeiten: Man kann die Briefwahlkarte direkt beim Gemeindeamt abgeben (Achtung auf die Öffnungszeiten am Freitag), aber auch in deren Briefkasten einwerfen - bzw. dies von einem "Boten" erledigen lassen. Anders als bei Bundes- und Landeswahlen nicht vorgesehen ist, dass man selbst oder ein Bote die ausgefüllte und verschlossene Wahlkarte im Wahllokal abgibt.

Wahlkartenwahl

Auch die Wahlkartenwahl ist nur eingeschränkt möglich: Mit einer unausgefüllten Wahlkarte ins Wahllokal gehen und sie dort gegen einen Stimmzettel austauschen kann man am 15. März nur innerhalb der eigenen Gemeinde - nicht im ganzen Lande. Wer gehunfähig ist, kann den Besuch durch eine "fliegende" Wahlbehörde am Sonntag anfordern.

(APA)

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