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Vorarlberg Tourismus zu Airbnb: Faire Wettbewerbs-Bedingungen schaffen

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Vorarlberg Tourismus sieht die stark diskutierte Plattform Airbnb als einen interessanten Online-Vertriebskanal für Privatvermieter. Der Verband spricht sich zudem für eine faire Regelung aus.
Rekordstrafe gegen Airbnb
Registrierungspflicht gefordert
Airbnb boomt 2017

Die Pariser Bürgermeisterin Anne Hidalgo fordert derzeit eine Rekordstrafe von 12,5 Millionen Euro gegen den Online-Unterkunftsvermittler Airbnb. Es handle sich um „illegale Touristenunterkünfte, die die Mietpreise erhöhen und die Bewohner belästigen“. Auch der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter und Mario Gerber, der Obmann der Fachgruppe für Hotellerie, sind kein Fan der Plattform. Sie wollen eine Registrierungspflicht für alle touristischen Vermieter – darunter auch Airbnb – einführen und drängen auf eine Datenherausgabe. In Salzburg nahmen unterdessen Geografen in einem Forschungsprojekt rund 700 Wohnungen, die in der Stadt Salzburg bei Airbnb vermietet werden, unter die Lupe. Jede zweite Wohnung, die über Airbnb vermietet wurde, kommt angeblich nicht mehr auf den regulären Wohnungsmarkt zurück.

Jeder kann Gastgeber sein

„So gut wie jeder kann Gastgeber sein“, preist Airbnb an – und das stimmt auch: Auf der Vermieterhomepage findet man Angebote, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Von Luftmatratze bis Wohnung, von Baumhaus bis Hausboot ist alles dabei. “Die Vermietung von privaten Zimmern und Ferienwohnungen an Gäste ist in Vorarlberg nicht neu”, erklärt Brigitte Plemel von Vorarlberg Tourismus. Digitale Plattformen wie Airbnb würden sie nur einfacher und erfolgreicher machen. “Online-Vermietungsplattformen wie eben Airbnb bieten auch kleinen Privatvermietern – in Vorarlberg gibt es mehr als 3.300 Privatvermieter – einen interessanten professionellen Online-Vertriebskanal und damit die Chance, neue Gästen zu erreichen”, erläutert die Expertin für Marktforschung & Sonderprojekte.

300 Angebote im Ländle

Doch braucht es wirklich eine Registrierungspflicht? Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, muss man erst etwas tiefer in die Materie eintauchen. Seit der Gründung vor rund 10 Jahren ist das Unternehmen rapide gewachsen. In Österreich haben 2017 rund 770.000 Besucher ihre Unterkunft über die Online-Vermietungsplattform organisiert, rund 17.000 davon in Vorarlberg. “Aus Vorarlberg sind über Airbnb mehr als 300 Anbieter buchbar. Der Angebotsstruktur in der Vorarlberger Privatvermietung entsprechend, werden praktisch ausschließlich einzelne Wohnungen angeboten”, erklärt Brigitte Plemel von Vorarlberg Tourismus. Darunter seien auch Ferienwohnungen, die über etablierte Kanäle – etwa über die Websites von Tourismusorten – buchbar seien. Das sei der Unterschied zur Situation in europäischen oder großen österreichischen Städten, dort würden kommerzielle “Power-Vermieter” eine größere Anzahl Wohnungen auf Airbnb vermieten. Dies sei nicht nur eine unfaire Konkurrenz zu gewerblichen Betrieben, sondern es werde auch dringend benötigter Wohnraum dem Mietwohnungsmarkt entzogen.

Nachvollziehbarkeit schwierig

“Privatvermieter in Vorarlberg sind als touristische Anbieter grundsätzlich verpflichtet, ihre Gäste anzumelden und Gästetaxe an die Gemeinden abzuführen”, klärt Plemel auf. Die Kontrolle der Meldepflicht erfolge auf Gemeindeebene und werde unterschiedlich gehandhabt. “Da sich jeder bei Airbnb anmelden kann, ist die Nachvollziehbarkeit schwierig”, verdeutlicht die Mitarbeiterin von Vorarlberg Tourismus eines der Probleme mit der amerikanischen Plattform. “Mit der Novellierung des Vorarlberger Tourismusgesetzes hat das Land Vorarlberg letztes Jahr die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, dass solche Plattformen zur Meldung, wer privat online vermietet, verpflichtet werden können.”

Verweis auf Gesetzgebung

Airbnb hat vorgesorgt, bietet auf der Homepage wichtige Informationen für Mieter und Vermieter an und beantwortet häufige Fragen. Auch auf die rechtliche Lage wird durchaus hingewiesen: Der Anbieter verweist auf die Gesetzgebung der jeweiligen Stadt und erklärt wie der Gastgeber zu verfahren hat. „In einigen Städten gibt es Gesetzte, die die kurzzeitige Beherbergung zahlender Gäste einschränken“, heißt es etwas unter dem Punkt „Gastgeber werden“. Auch auf die Registrierungspflicht, die bereits in einigen Städten besteht, wird genau hingewiesen. „In vielen Städten musst du dich registrieren, eine Zulassung einholen oder eine Lizenz beantragen, bevor du deine Unterkunft inserieren oder Gäste aufnehmen kannst.“

Faire Wettbewerbsbedingungen

Eine Antwort auf die Frage nach dem Sinn einer Registrierungspflicht zu finden, ist leichter gesagt als getan. “Es geht in der ganzen Diskussion aktuell ja nicht nur um eine Registrierung oder zentral von einer Plattform einbezogene und an die Städte oder Gemeinden abgeführte Gästetaxen”, erklärt Plemel. Die Sache sei komplizierter, da es auch um die Kontrolle der Steuerabgaben gehe. “Für eine Registrierungspflicht plädieren aktuell in Österreich die Österreichische Hoteliervereinigung und die Wirtschaftskammer”, meint die Expertin von Vorarlberg Tourismus. “Regelungen, die in diesem Bereich faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den unterschiedlichen touristischen Anbietern  herstellen, begrüßen wir ausdrücklich. “

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