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Vorarlberg mit Sonder-Landtag am Freitag

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Der Vorarlberger Landtag wird am Freitag in einer Sondersitzung zusammentreten, um die Maßnahmen der Landesregierung zur Bewältigung der Coronakrise abzusegnen und nötige Gesetzesänderungen vorzunehmen.

Landtagspräsident Harald Sonderegger bedankte sich im Vorfeld bei den Fraktionen, die alle Zustimmung zu den Maßnahmen signalisiert hätten: "Es ist ein großes Bemühen um Geschlossenheit spürbar."

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Nur 20 Abgeorndete nehmen teil

Die Sondersitzung wird anders ablaufen als gewohnte Zusammenkünfte des Landtags: Nur 20 der 36 Abgeordneten werden im Kräfteverhältnis der Parteien teilnehmen. Damit wird nur jeder zweite Sitzplatz besetzt sein, um den nötigen Abstand zu wahren. Desinfektionsmittel und Folie ums Mikro sollen das Ansteckungsrisiko gering halten. Die Redezeit ist pro Fraktion auf zehn Minuten begrenzt. Die Frage, ob die Mandatare mit Mundschutz auflaufen werden, war am Donnerstagvormittag noch nicht abschließend ausdiskutiert, eher aber nicht. Medien und Interessierte sollen die Sitzung per Live-Stream verfolgen, Besucher sind im Saal nicht zugelassen. Das Landtagsbuffet ist geschlossen, die Saaldienste ausgesetzt. Die reguläre Sitzung am 15. April wird laut dem Landtagspräsidenten nicht stattfinden.

"Wir sollten in ein bis eineinhalb Stunden durch sein", so Sonderegger. Nur drei Punkte stehen auf der Tagesordnung: eine "COVID19-Sammelnovelle", eine Änderung des Verwaltungsabgabengesetzes und eine Vorlage der Landesregierung zur finanziellen Bewältigung der Krise. Über 30 Gesetze werden am Freitag geändert, befristet auf Ende 2020. Es gelte, der Regierung für ihre gesetzten Maßnahmen den Rücken zu stärken, sagte Sonderegger. Die Klubobleute der Regierungsparteien, Daniel Zadra (Grüne) und Roland Frühstück (ÖVP), hoben in einer Aussendung die gute Zusammenarbeit unter den Klubobleuten hervor und zeigten sich erfreut, dass die Gesetzesänderungen einstimmig erfolgen werden.

Beschlüsse in virtuellen Konferenzen

Die Gesetzesänderungen sehen etwa vor, dass in Kollegialorganen wie Gemeindevertretungen Beschlüsse auch in virtuellen Konferenzen oder per Umlaufbeschluss gefasst werden dürfen und ihre Bekanntgabe auf der Homepage ausreicht. Zudem soll legitimiert werden, dass angesichts der Corona-Ausnahmesituation einige Vorgaben nicht eingehalten werden können bzw. dass von ihnen abgewichen werden muss, etwa was Betreuungsschlüssel und Arbeitszeitvorgaben in Spitälern oder Kinderbetreuungen oder Fristsetzungen angeht. Die Regierung werde über den Stand der Maßnahmen berichten und sich die Zustimmung für Über- oder Unterschreitungen von Budgetposten holen, um die Belastungen der Krise abfedern zu können bzw. die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes und Sofortmaßnahmen für die in Not geratene Bevölkerung und die Unternehmen sicherzustellen.

Raschere Darlehensaufnahmen

Vorgesehene Darlehensaufnahmen der Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) in Höhe von rund 50 Mio. Euro als Liquiditätsreserve sollen vorgezogen und rascher abgewickelt werden. Zudem sollen die Weichen für einen raschen Zugriff auf die Gelder aus dem Heimfallsrecht für das Lünersee-Kraftwerk gestellt werden. "Wir haben diese Mittel als eiserne Reserve bei den Illwerken geparkt", so Sonderegger. Für seinen Verzicht auf das gesetzlich vorgesehene Heimfallsrecht für das Lünersee-Kraftwerk hatte das Land Vorarlberg 88,2 Mio. Euro von den Illwerken erhalten, in der Folge aber mehrfach darauf verzichtet, das ihm zustehende Geld aus der landeseigenen Illwerke AG herauszunehmen. Nun ist laut Sonderegger mit den Illwerken vereinbart worden, dass die Gelder binnen sieben Tagen bereitstehen und in zwei Tranchen angewiesen werden, sollte das nötig sein.

(APA)

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