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Vorarlberg: Mädchen (14) drohte mit Messerattacke

Keine weitere Diversion möglich gewesen
Keine weitere Diversion möglich gewesen ©Photo by Yaroslav Кorshikov on Unsplash
Schülerin war erst seit einer Woche strafmündig, als sie ein anderes Mädchen (13) in Angst und Schrecken versetzte.

Von Seff Dünser (NEUE)

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Sie habe „keine Lust gehabt“, freiwillig zur Gerichtsverhandlung zu erscheinen, sagte die 14-Jährige zur Richterin. Die unbescholtene Angeklagte musste von der Polizei aus einer Bodenseegemeinde zum Landesgericht Feldkirch gebracht werden. Der Strafprozess begann mit zweistündiger Verspätung. Auch jugendliche Zeuginnen und der Verteidiger mussten lange warten.

Teilbedingte Geldstrafe

Den Verhandlungssaal hat die Minderjährige als Vorbestrafte verlassen. Die Schülerin wurde wegen Nötigung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 320 Euro (80 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 160 Euro. Das Urteil, das die Angeklagte und der Staatsanwalt akzeptierten, wurde bereits am Ende der Verhandlung rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte für die Jugendliche sechs Monate Haft oder 360 Tagessätze ausgemacht. Die niedrige Geldstrafe wird im Leumundszeugnis nicht aufscheinen.

Die Straftat hat die junge Unterländerin bereits eine Woche nach dem Erreichen der Strafmündigkeit mit dem Alter von 14 Jahren begangen. Nach den gerichtlichen Feststellungen hat sie im Dezember 2018 beim Bregenzer Bahnhof eine 13-Jährige verbal so bedroht: „Wenn du noch einmal Schlampe zu mir sagst, geh‘ ich mit einem Messer auf dich los!“

Die Richterin glaubte dem mutmaßlichen Opfer und zwei Belastungszeuginnen, darunter einer Freundin der Angeklagten. Die Angeklagte gab zu Protokoll, sie habe zu der jugendlichen Afghanin nur gesagt, sie werde ausrasten, wenn sie von ihr noch einmal als Schlampe beleidigt werde. Die 13-jährige Zeugin sagte aus, sie habe die Angeklagte nie als Schlampe bezeichnet.

Weil die Angeklagte, der die Staatsanwaltschaft wegen eines anderen Vorfalls schon einmal eine Diversion gewährt hatte, uneinsichtig sei, sei keine weitere Diversion möglich gewesen, merkte die Richterin an. Sie hoffe, dass die Vorstrafe nicht der erste Schritt hin zum Gefängnis sei.

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