Die Stöger-Kritik, Frauen hätten das Recht zu entscheiden, ob sie einen Abbruch wollten, erklärte Wallner zur “Fehlauffassung”. Denn in Österreich sei der Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Fristenlösung zwar straffrei, “aber mehr auch wieder nicht”. Davon könne man nicht ableiten, dass es ein Recht auf Abtreibung gebe oder dass es sich dabei um eine öffentliche Aufgabe handle. Es gebe ja auch in Vorarlberg “gewisse Möglichkeiten”. Im Übrigen würde er sich davor hüten, die Ärzte in den Spitälern gesetzlich dazu zu zwingen, Abtreibungen vorzunehmen. “Das ist eine Fehlentwicklung, und dem werden wir auch nicht nachgeben”, erklärte Wallner.
Beratungsangebote für Frauen ausbauen
Man müsse alles unternehmen, damit es zu möglichst wenigen Abtreibungen komme und nicht Schritte dazu setzen, dass Schwangerschaftsabbrüche möglichst einfach und günstig würden. Er halte es daher viel eher für eine öffentliche Aufgabe, in Beratungsangebote für Frauen zu investieren. “Und in dem Bereich wird einiges getan”, betonte der Gesundheits-Landesrat. (APA)