Vorarlberg: Freispruch von Tierquälerei

Von Christiane Eckert
Der 20-Jährige hat drei Vorstrafen, doch nichts zeugt von Gewaltbereitschaft. 13 Monate hat er auf Bewährung offen, doch er hat als Saisonier einen Job gefunden und will nun als frischgebackener Vater nichts mehr falsch machen. Damals, im Sommer 2018 in Lustenau habe er verdächtige Geräusche in dem Garten gehört und versucht, die wimmernde Katze zu befreien. Sie war mit einem Strick an ein Trampolin gebunden und verhedderte sich permanent. Doch der Strick sei zu fest gewesen, er habe den Knoten nicht lösen können, als er schon von den Hausbewohnern aufgegriffen und zur Rede gestellt worden sei.
Aufgeheizte Stimmung
Die zwei Männer seien in Fahrt gewesen, hätten vermutet, er habe geklaut. Dementsprechend ruppig sei die Diskussion verlaufen. Er hätte nicht groß Gelegenheit gehabt, die Lage der Dinge zu erklären. Die Katzenbesitzerin räumt ein, dass der Junge bereitwillig die Daten herausgegeben und sich kooperativ gezeigt habe. Er habe zwar gerochen, als habe er zuvor gekifft, aber auch zu Fotos sei er bereit gewesen, so die Zeugin. Verteidiger Daniel Wolff kämpft für einen Freispruch. „Da muss noch jemand im Garten gewesen sein“, glaubt er seinem Mandanten, der dies in seiner Aussage angab. „Ich weiß nicht, ob Sie der Tierquäler waren“, ist sich auch der Vorsitzende nicht sicher. Somit Freispruch, allerdings noch nicht rechtskräftig.
Katze tot
Die Katze wurde vom Tierarzt behandelt und überlebte. Doch drei Wochen später sei sie in einer auffällig unnatürlichen Lage neben dem Auto der Katzenbesitzerin gelegen, tot. Wie die Katze schlussendlich gestorben ist, weiß niemand.