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Vorarlberg: Frau im Fasching im Damen-WC gewürgt

Die Frau konnte sich erfolgreich gegen ihren Angreifer wehren.
Die Frau konnte sich erfolgreich gegen ihren Angreifer wehren. ©Pixabay
Acht Monate Haft für 38-Jährigen, der Opfer laut Urteil begrapschen wollte. Weil er psychisch krank und gefährlich ist, wurde er zudem in die Psychiatrie eingewiesen.

Von Seff Dünser/NEUE

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Nach dem Faschingsumzug in einer Gemeinde im Bezirk Bludenz hat der Angeklagte nach den gerichtlichen Feststellungen beim Kehraus am 5. März 2019 auf der Damen-Toilette eines Lokals eine Frau attackiert. Demnach hat der alkoholisierte Mann die WC-Tür versperrt, die Frau festgehalten, ihr eine Ohrfeige verpasst und sie gewürgt. Die in Panik geratene Frau trat dem 38-Jährigen nach Ansicht der Richter auf die Zehen, riss sich von ihm los und konnte flüchten.

Als versuchte Vergewaltigung gewertet

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wertete den Vorfall als versuchte Vergewaltigung mit einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Gefängnis. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sonja Nachbaur stufte die Tat aber beim gestrigen Prozess am Landesgericht Feldkirch nur als versuchte geschlechtliche Nötigung mit einer Strafdrohung von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft ein. Im Zweifel gingen die Richter davon aus, dass der Angeklagte die Frau begrapschen und nicht vergewaltigen wollte.

Wegen versuchter geschlechtlicher Nötigung wurde der unbescholtene Angeklagte zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Zudem wurde der psychisch Kranke in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Haller bezeichnete Angeklagten als gefährlich

Gerichtspsychiater Reinhard Haller sagte, der Angeklagte sei geistig abnorm und gefährlich. Eine Einweisung könnte nicht mit medizinischen Auflagen auf Bewährung nachgesehen werden. Denn der über Psychiatrie-Erfahrung verfügende 38-Jährige sei nicht bereit, sich einer Therapie zu unterziehen. Zur Tatzeit sei der Arbeitslose mit der verminderten Intelligenz zwar alkoholisiert, aber nicht manisch-depressiv und daher zurechnungsfähig gewesen, wenn auch eingeschränkt.

Angeklagte noch im Verhandlungssaal verhaftet

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde der Angeklagte in die geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses oder in ein psychiatrisches Gefängnis eingewiesen werden. Dort müsste er zuerst die Haftstrafe verbüßen. Danach würde der 38-Jährige erst dann in die Freiheit entlassen werden, wenn er nicht mehr als gefährlich eingeschätzt wird. Noch im Verhandlungssaal wurde der Angeklagte gestern verhaftet.

Nach dem Vorfall im Damen-WC hat der Beschuldigte im Lokal zu einem Polizisten gesagt, er habe die Frau anfassen wollen. Die Frau gab erst bei ihrer gerichtlichen Befragung vor dem Prozess an, er habe zu ihr gesagt, er werde nun Sex mit ihr haben.

(Red.)

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