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Vorarlberg: Entlassener Zumtobel-Manager Schumacher will 4,3 Millionen Euro

©Paulitsch/Hartinger
Als Entschädigung für seine Entlassung fordert der abgelöste Vorstandsvorsitzende Ulrich Schumacher in einem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch vom Dornbirner Leuchtenkonzern Zumtobel 4,3 Millionen Euro. Das gehe aus Schumachers Klage hervor, bestätigte auf Anfrage Gerichtssprecherin Angelika Prechtl-Marte.
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Von Seff Dünser (NEUE)

Kläger Schumacher meint, er sei als Chief Executive Officer (CEO) Ende Februar zu Unrecht entlassen worden. Der 60-jährige Manager begründet seine finanziellen Ansprüche mit seinem CEO-Vertrag, der erst in zwei Jahren ausgelaufen wäre. Dabei macht der Kläger etwa Gehälter und Bonuszahlungen geltend. Zudem will der 60-Jährige für das Risiko entschädigt werden, keinen gleichwertigen Managerjob mehr zu finden. Zivilrichter Norbert Stütler hat im Entlassungsverfahren noch keinen Verhandlungstermin festgesetzt.

Schumacher führt am Landesgericht noch einen weiteren Zivilprozess gegen Zumtobel. Dabei bekämpft der deutsche Kläger seine Abberufung als Vorstandschef von Anfang Februar durch den Aufsichtsrat. Im anhängigen Abberufungsverfahren hat Richterin Birgit Vetter den Streitwert mit 500.000 Euro festgelegt.

Ruhen vereinbart

Im Abberufungsprozess haben die Streitparteien ein sogenanntes Ruhen vereinbart. Sollten nach drei Monaten eine oder beide Streitparteien eine Weiterführung des Verfahrens verlangen, würde wieder verhandelt werden. Das Ruhen des Abberufungsverfahrens wurde nicht für außergerichtliche Vergleichsgespräche vereinbart, sondern um abzuwarten, ob Richter Stütler seinen Entlassungsprozess mit dem Abberufungsprozess zu einem einzigen Verfahren verbindet. Richterin Vetter hat es vorerst abgelehnt, das Entlassungsverfahren in ihr Abberufungsverfahren einzubeziehen. Das beklagte Unternehmen hat bislang Vergleichsverhandlungen abgelehnt.

In beiden Verfahren geht es weitgehend um die gleichen Themen, darin sind sich die Wiener Anwälte der klagenden und beklagten Partei einig. Geprüft wird jeweils, ob Schumachers Ablöse gerechtfertigt war. Im Abberufungsprozess hat der Kläger dazu 34 Zeugen angeboten.

Mehrere Gründe

Vier Gründe macht das beklagte Unternehmen vor Gericht für Schumachers Ablöse geltend: die Zerrüttung des Verhältnisses mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Jürg Zumtobel, die Beleuchtung von Schumachers privater Großgarage in Deutschland auf Unternehmenskosten, verrechnete Flugkosten sowie rund 20 ohne Genehmigung des Aufsichtsrats abgeschlossene Geschäftsverträge.

(Red.)

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