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Drogen im Straßenverkehr: Suchtbeirat fordert Lockerung

Bernhard Amann spricht sich für eine neue Regelung für Drogen am Steuer aus.
Bernhard Amann spricht sich für eine neue Regelung für Drogen am Steuer aus. ©Sams, Canva
Suchtbeirat der Vorarlberger Landesregierung beschließt die Empfehlung für einen Grenzwert bei Cannabis im Straßenverkehr

Der Suchtbeirat des Landes besteht aus Vertreter:innen der stationären und ambulanten Hilfeeinrichtungen, der Gesundheitsabteilung, der Bezirksverwaltungsbehörden und der zuständige Fachabteilung der Landesregierung. Dieser hat eine Empfehlung für einen Grenzwert bei Cannabis im Straßenverkehr empfohlen. Der Psychiatriebeirat winkte diese Forderung auch durhc. Bernhard Amann, Obmann von Ex & Hopp, setzt sich in einer Aussendung für die Änderung der Rechtslage für Drogen im Verkehr ein.

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Folgende Punkte sollen umgesetzt werden:

  • Festlegung des Grenzwertes von 3 ng/ml für THC im Blut
  • Führerscheinentzug erst nach Vorlieger der Blutanalytik
  • Reduzierung der Analytik-Kosten von 800 Euro auf das deutsche Niveau von ca. 250 Euro.
  • Verkehrspsychologische und psychiatrische Stellungnahme nur bei gleichzeitig gefährlichem Fahren
  • Keine Doppelbetstrafung - Fahren im beeinträchtigten Zustand und Besitz von Cannabis
  • Schulung der mit dem Thema befassten Behörden

Amann begründet die Forderung damit, dass 2018 28.000 Personen unter Alkoholeinfluss und 3.000 Personen unter Drogeneinfluss aus dem Verkehr gezogen wurden. Bei 90 Prozent der "Drogenlenker" sei Cannabis nachgewiesen worden, ein Viertel davon habe einen Wert von weniger als 2,5 ng/ml THC nachgewiesen. Während es zum Einfluss von Alkohol auf die Verkehrstüchtigkeit viele Daten gebe, sei die Datenlage über die Auswirkungen von Cannabis noch sehr spärlich. Manche Studien würden eine Verdoppelung des Risikos nahelagen - unabhängig von der Konzentration - andere ein kaum erhöhtes.

Kritik

Die Grenzwerte in anderen Staaten variieren. Experten würden einen Grenzwert von 5 ng/ml oder 7 ng/ml empfehlen. Wissenschafter würden einen Wert von 5 ng/ml THC mit einer Alkoholisierung von 0,5 bis 0,8 Promille.

Die Wirkungen des Cannabisrausches seien drei, längstens sechs Stunden nach dem letzten Konsum abgeklungen. Der psychoaktive Wirkstoff THC sei aber aufgrund seiner chemischen Eigenschaften viele Stunden länger im Blut nachweisbar.

Ein weiteres Problem sei eine verspätete Zustellung der Bescheide. Es sei damit fast nicht möglich im verbleibenden Rest-Monatszeitraum alle begleitenden Maßnahmen zu absolvieren. Derzeit muss jeder Fahrer, der unter Beeinträchtigung von psychoaktiven Substanzen am Steuer saß, eine verkehrspsychologische und eine psychiatrische Stellungnahme vorlegen - dies seien im Vergleich zu den Konsequenzen bei Alkohol "überschießend".

(VOL.AT)

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