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Vorarlberg: Disco-Türsteher verletzte Gast mit Fußtritt schwer

Der Türsteher wurde zu einer Geld- und bedingten Haftstrafe verurteilt.
Der Türsteher wurde zu einer Geld- und bedingten Haftstrafe verurteilt. ©VOL.AT
Wegen schwerer Körperverletzung, durch die ein Lokalgast eine Hirnblutung erlitt, wurde ein Türsteher zu einer Geld- und einer bedingten Haftstrafe verurteilt.

Von Seff Dünser/NEUE

Der Kampfsportlehrer hat als Security einer Vorderländer Diskothek im Oktober 2017 einen widerspenstigen Disco-Gast mit einem wuchtigen Fußstoß gegen den Bereich zwischen Schulter und Hals schwer verletzt. Der attackierte 30-Jährige stürzte vor der Diskothek derart unglücklich zu Boden, dass er sich ein Schädelhirntrauma und eine Hirnblutung zuzog. Der Geschädigte war erst nach einem halben Jahr wieder zu 100 Prozent arbeitsfähig.

10.000 Euro Teilschmerzengeld

Wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung wurde der unbescholtene Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Der 27-jährige Deutsche hat dem geschädigten Vorarlberger als Teilschmerzengeld 10.000 Euro zu bezahlen und haftet für allfällige Spät- und Dauerfolgen.

Das Urteil von Richterin Claudia Hagen ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte und Staatsanwältin Sarah Maria Haugeneder nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet elf Monaten Haft.

Freispruch wegen Notwehr

Verteidigerin Olivia Lerch beantragte einen Freispruch wegen Notwehr. Nach Ansicht von Richterin Claudia Hagen lag aber keine Notwehrsituation und keine irrtümlich angenommene Notwehrsituation vor. Der Angeklagte behauptete, der Gast habe mit einer Glasflasche ausgeholt und ihn schlagen wollen. Er habe Angst vor einem Schlag mit der Flasche gehabt und ihm deshalb einen Fußtritt verpasst. Ein Streit hatte sich entwickelt, weil der Gast nicht einsah, dass er keine Flasche aus dem Lokal ins Freie mitnehmen durfte.

Freigesprochen wurde der Angeklagte vom Vorwurf, einen anderen Disco-Gast geschlagen und leicht verletzt zu haben. Das Opfer sagte vor Gericht, ein anderer Security habe ihn geschlagen.

(NEUE)

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