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Vorarlberg: Beinbruch bei Fahrt im Rettungsauto

Der Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch hat gestern begonnen.
Der Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch hat gestern begonnen. ©APA
Schadenersatzprozess gegen Rotes Kreuz begann: Transportierter Behinderter fiel nach Bremsmanöver des Rotkreuzfahrzeugs aus Rollstuhl und verletzte sich schwer.

Von Seff Dünser (NEUE)

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Die Fahrt mit dem Rettungsauto von Bregenz nach Feldkirch am 12. Oktober 2018 wurde erst am Zielort zum Notfall. Zwei Rollstuhlfahrer hätten für eine Verhandlung zum Arbeits- und Sozialgericht gebracht werden sollen. Aber der das Rotkreuzfahrzeug lenkende Zivildiener musste den Wagen in Feldkirch verkehrsbedingt stark abbremsen. Deshalb fiel einer der beiden Fahrgäste aus seinem Rollstuhl. Der Behinderte, der wegen Muskelschwunds und seines amputierten linken Unterschenkels auf einen elektronischen Rollstuhl angewiesen ist, brach sich bei diesem Manöver den rechten Unterschenkel.

Der Schwerverletzte hat das Rote Kreuz und dessen Versicherung auf 15.200 Euro Schadenersatz verklagt. Davon entfällt der Großteil auf Schmerzengeld. Zudem fordert der Kläger die gerichtliche Feststellung der Haftung für allfällige künftige Schäden aus dem Unfall.

Prozessauftakt

Der Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch hat gestern begonnen. Gespräche über eine gütliche Einigung führten in der vorbereitenden Tagsatzung noch zu keinem Erfolg. Denn Klagsvertreter Günther Tarabocchia meint, dass den Kläger kein Mitverschulden am Unfall trifft. Beklagtenvertreter Christoph Dorner hingegen vertritt den Standpunkt, dass ein Eigenverschulden des Klägers vorliege. Deshalb würden das Rote Kreuz und deren Versicherung keine Haftung für den Unfall übernehmen. Zivilrichter Dietmar Hildebrand sagte, er könne sich ein Mitverschulden beider Streitparteien vorstellen.

Angurten nicht möglich

Beklagtenanwalt Dorner erläuterte, warum aus seiner Sicht der Rollstuhlfahrer den bedauerlichen Unfall selbst zu verantworten hat: Ursprünglich sei nur vorgesehen gewesen, dass der andere Rollstuhlfahrer zur Verhandlung zum Landesgericht transportiert wird. Aber der Kläger habe darauf bestanden, dass er als Prozessbegleiter mitfahren dürfe. Trotz der Proteste der beiden Zivildiener vom Roten Kreuz sei auch der Kläger mit seinem Rollstuhl über die Rampe ins Rettungsauto gefahren. Es sei technisch nicht möglich gewesen, auch den klagenden Rollstuhlfahrer anzugurten.

Im Zivilprozess wird nun zuerst ein unfallchirurgisches Gutachten eingeholt werden. Sollte danach immer noch kein Vergleich zwischen den Streitparteien möglich sein, wird auch ein verkehrstechnisches Gutachten erstellt werden.

Der Ausgang des Strafverfahrens wegen fahrlässiger ­Körperverletzung gegen die beiden Zivildiener konnte gestern nicht in Erfahrung gebracht werden.

(Red.)

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