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Von Steuersünden "freikaufen"

Weiteres Detail zur Steuerreform: Wer in den Jahren bis 2001 Steuern hinterzogen hat, kann sich durch Zahlung eines relativ geringen Betrags "freikaufen".

Zur Steuerreform wird ein weiteres Detail bekannt: Es wird eine Steueramnestie geben. Wer in den Jahren bis 2001 Steuern hinterzogen hat, kann sich durch Zahlung eines relativ geringen Betrags „freikaufen“.

Die Amnestie wird laut Angaben aus dem Finanzministerium „sehr umfassend“ ausfallen. Die Regierung erhofft sich dadurch offenbar saftige Zusatzeinnahmen zur Gegenfinanzierung der 2005 in Kraft tretenden Steuerreform. Karl-Heinz Grasser hat gleichzeitig eine massive Verschärfung der Steuerprüfungen angekündigt und will den Steuersündern dadurch offenbar Angst machen.

Für alle bis zum Jahr 2001 hinterzogenen Steuern soll es die Möglichkeit einer pauschalierten, strafbefreienden Nachzahlung geben. Die Pauschale dürfte nach deutschem Muster 20 bis 35 Prozent der hinterzogenen Steuern ausmachen. Details stehen noch nicht fest.

Offiziell verweigert das Büro des Finanzministers jede Auskunft über die geplante Amnestie. In einem Vortrag vor Experten hat der Gruppenleiter der Steuersektion im Finanzministerium, Univ.-Dozent Dr. Peter Quantschnigg, die Katze aber schon aus dem Sack gelassen: Die Amnestie soll „sehr umfassend ausfallen“ und neben Umsatz- und Körperschaftsteuer möglicherweise auch die Normverbrauchsabgabe erfassen. Das wäre für jene Vorarlberger interessant, die ihr Auto an einem „Pseudowohnsitz“ in Deutschland angemeldet und sich dadurch die Nova erspart haben.

Im Finanzministerium stehen die meisten Experten der Aktion negativ gegenüber. Sie sei rein politisch motiviert, untergrabe die Steuermoral und werde nichts bringen, heißt es. Details werden nächste Woche bekannt: Am 11. Februar soll das entsprechende Gesetz in Begutachtung gehen.

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