Ein Sprecher des Innenministeriums verwies auf die Rechtsansicht des Ressorts, wonach in der “Betreuungsstelle Ost” in Traiskirchen “keine Freiheitsbeschränkung, sondern eine Betreuung” vorliegt. Das sieht die Volksanwaltschaft anders, sie verweist auf die – auf fünf Tage befristete – Anwesenheitspflicht für Asylwerber. Außerdem gebe es jugendliche Personen, die der Jugendwohlfahrt unterstünden. “Diese Gruppe erfasst das UN-Mandat eindeutig”, so die Vorsitzende. Die Volksanwaltschaft hat deswegen ein Prüfverfahren eingeleitet, in dem das Ministerium bis 1. März Stellung nehmen wird.
Volksanwaltschaft Wien dauern Asylverfahren zu lange
In Richtung Asylgerichtshof erklärte Stoisits, dass die Volksanwaltschaft im Jahr 2012 in 382 Fällen eine zu lange Verfahrensdauer festgestellt habe. Dass laut Aylgerichtshof 66 Prozent aller Verfahren innerhalb eines halben Jahres erledigt würden, befriedigt sie nicht. Die Quote habe schon einmal 70 Prozent betragen. Außerdem beklagte Stoisits, dass der Gerichtshof der Volksanwaltschaft keine detaillierten Auskünfte über einzelne Verfahren erteile, man erhalte “nur mehr Schimmelbriefe”. Beim Asylgerichtshof war vorerst niemand für eine Reaktion erreichbar. (APA)